Also ich würde die Finger von solchen Penny Stocks lassen, da dort oftmals Pusher unterwegs sind um die Kurse in bestimmte Richtung zu drücken.

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Sollte es um Schwarzgeld gehen: Noch mag Singapur wohl ein sicherer Hafen sein, allerdings wird es kaum möglich sein das Geld dorthin zu transferieren, ohne dass der Fiskus etwas davon merkt. Zudem wird Deutschland über kurz oder lang auch Abkommen mit Singapur erzwingen und dann hagelt es wieder Selbstanzeigen (wenn es die bis dahin noch gibt). Aber am besten alles ordentlich versteuern und das Geld kann in der EU bleiben.

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Wenn es sich um eine wissenschaftliche Umfrage handelt, ist es unproblematisch Personen bzw. Unternehmen zu kontaktieren. Dient die Umfrage aber bspw. der Datenerhebung für Werbezwecke, kannst du nicht einfach "drauflostelefonieren" bzw. Kettenmails verschicken.

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Solange dein Bekannter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat er auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Studium würde dem ja widersprechen. Wenn er aber eingeschrieben ist, das Semester jedoch noch nicht begonnen wurde, dann sollte er eigentlich auch Arbeitslosengeld erhalten können.

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Also wegen den Fahrtkosten wird es sich nicht lohnen einen Anwalt zu konsultieren. Ich würde weiterhin schriftlich auf deine Fahrgastrechte pochen und sicherstellen, dass du die notwendigen Belege (entwertete Fahrkarten) vorlegst. Wenn das nicht hilft an die Verbraucherzentrale wenden. Viel Erfolg! Die Bahn spielt oftmals "auf Zeit".

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Also ich würde mich grundsätzlich nicht auf die Aussagen solcher Berater verlassen. Auch diese wollen dir nur jene Versicherungen empfehlen, bei denen für die Berater die Provisionen stimmen. Da würde ich mich eher durch die Angebote wühlen und schauen, welche Versicherung am besten passt.

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Es werden nur die Privilegien der Wehrdienstleistenden im Jahr 2013 beschränkt. Da muss dann jeder selbst ausrechnen, inwiefern der Wehrdienst dennoch attraktiv für ihn ist. Unter dem Strich bleibt dann wirklich netto weniger in der Tasche - und das zählt ja letztendlich.

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Dann wird wohl der Wechselkurs von der Bank festgelegt, die den Bargeldtransfer durchführt. Sprich von der Bank, die den Geldautomaten betreibt. Zumindest verstehe ich das so.

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Du kannst problemlos bspw. mit deinem Freund ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Machen viele Paare um die Fixkosten zu bestreiten wenn sie beispielsweise zusammen wohnen. Du musst also keineswegs mit deinem Partner verheiratet sein.

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Es gibt beispielsweise auch die Akademikerfinanz. Allerdings würde ich grundsätzlich solchen "Beratern" nicht trauen und mein Geld selbst in die Hand nehmen. Heutzutage kann man kaum einem Berater trauen, da die meisten stets versuchen eigene Produkte an den Mann zu bringen und oft der Kunde in die Röhre schaut bzw. seinem verlorenen Geld hinterherweint.

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Für das Bachelorstudium müssen die Eltern aufkommen, so wie es gutemiene schon gut erklärt hat. Wenn die Tochter sich danach jedoch entscheidet erst einmal zu arbeiten und anschließend ein Masterstudium machen möchte, dann müssen die Eltern dafür keinen Unterhalt mehr zahlen. Das wäre die gängige Variante außerhalb Deutschlands. In Deutschland entscheiden sich aber viele Studenten unmittelbar nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium zu beginnen. In dem Fall bestünde wohl auch weiterhin Unterhaltspflicht.

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Ich kann ebenfalls die Caritas Schuldnerberatung empfehlen. Die Berater dort sind unabhängig, ohne Eigeninteressen und kosten deinen Bekannten kein Geld. Auf keinen Fall sollte er zu kostenpflichtigen Dienstleistern gehen, die meistens nicht das Geld wert sind und teilweise die Lage des Schuldners gar noch verschlimmern.

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Dadurch wollen sie sicherlich auch einen Teil der Bankkunden in Festgeldkonten locken, da sie über die dort gebunkerten Gelder längerfristig verfügen können.

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Ja ich habe fast 14% Rendite mit Aktienspekulationen im Jahr 2012 erzielen können. Waren ganz konservative Anlagen in DAX Werte. Bin günstig ein- und teuer ausgestiegen :)

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Crowdfunding ist auf jeden Fall eine spannende Sache und eine große Chance für Innovative Start-Ups und Erfinder, Geld für neue Projekte zu bekommen. Gründerszene hat einen guten Überblick online gestellt, der deutsche Crowdfundingplattformen vorstellt: http://www.gruenderszene.de/finanzen/crowdfunding-anbieter

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Ich kann euch nur empfehlen nicht direkt vor Gericht zu ziehen, sondern eine Schlichtungsstelle aufzusuchen. Da sind die Kosten geringer und es kann im Idealfall eine allgemeinverträgliche Lösung gefunden werden, ohne noch mehr "böses Blut" zu verursachen.

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Ich bin viel im Ausland unterwegs und brauche eigentlich nur meine Kreditkarte. Mit Visa kann man eigentlich fast überall auf der Welt bezahlen und Geld abheben. Bargeld führe ich nie mit, sondern hebe mir vor Ort direkt in der Landeswährung etwas Geld ab. Das ist meist sogar günstiger als Euro in die Landeswährung wechseln zu lassen. Zudem bin ich mit einer Kreditkarte vor Kreditkartenbetrug abgesichert und sehe über die Kreditkartenabrechnung stets ganz genau, wo ich wie viel Geld für was ausgegeben habe.

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Das ist immer so. Von Tagesgeld- oder Festgeldkonten können keine Überweisungen ausgeführt werden. Du kannst aber auf das verbundene Referenzkonto Geld transferieren. Bei der ING Diba geht das beispielsweise unabhängig vom Wochentag verzögerungsfrei. Daher ist das kein Problem, da das Geld sofort auf dem Girokonto (auch ING Diba) zur Verfügung steht und so dann direkt weiter überwiesen werden kann.

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Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, finde ich es optimal wenn jeder sein eigenes Gehaltskonto hat, auf dem das Gehalt eingeht, plus einem Gemeinschaftskonto, mit dem alle Fixkosten sowie Lebensmittel etc. bezahlt werden. So kann jeder über das restliche, selbstverdiente Geld verfügen und muss sich vor dem anderen nicht rechtfertigen.

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Bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug, dass du voll abbezahlt hast, ist meiner Meinung nach eine Vollkasko Versicherung nicht notwendig. Sinnvoll ist eine Vollkasko bei Leasingfahrzeugen oder wenn das Fahrzeug finanziert wird. So kann man vermeiden, dass man ein im Unfall zerstörtes und somit nicht mehr nutzbares Fahrzeug auch weiterhin abbezahlen muss.

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