Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?
Hallo alle miteinander,
ich hoffe, ich finde hier mehr Antworten, als meine Bank mir augenblicklich geben möchte.
Sachverhalt: ich habe aufgrund abgemeldetem Auto, welches noch auf einem öffentlichen Parkplatz stand, eine Vollstreckungsgebühr erhalten, die so auch korrekt war (mein Fehler). Nachdem mich der VB nicht angetroffen hatte, rief ich zurück. Während des Telefonates gab er mir die Bankdaten, wohin ich das Geld überwseisen sollte (Empfänger Kassensteueramt VB plus "Name desVB"). Diese Überweisung tätigte ich umgehend im Oktober 2015. Da ich nichts mehr hörte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich erledigt hat. Dann Ende November erhalte ich von einem anderen VB ein Schreiben mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen plus Zinsen etc., die nun dazugekommen sind. Ich rief sofort an und der Beamte sagt mir, dass es nicht sein kann, dass der Betrag eingegangen wäre, da sein Kollege ihm den Fall weitergegeben hätte und nun in Urlaub ist. Noch während des Telefonates (zus. saß ein Kollege von mir nebendran) suchte ich über meine Kontoauszüge online die Überweisung raus und schickte ihm den BEleg zu. Der Beamte sagt, er hat die Email erhalten und die werden das prüfen. Das kann ja eigentlich nicht sein, meint, er, dann würde das evtl. bedeuten, dass sich da jemand bereichern würde....er will es nicht ausschließen, da es durchaus über die JAhre schon Schlimmfinger unter Ihnen gegeben hätte. Aber wegen knapp mehr als 370€?! Ich konnte mir das auch nicht vorstellen und sagte, dass es ein Mißverständnis sein müsse. Er sagt, die werrden es prüfen. Dann Anfang Januar wurde mir der Betrag (mittlerweile über 410€) gepfändet ohne dass ich informiert wurde (bzgl. dem Beleg, den ich zugesndet hatte, wo nach ich bereits im Oktober den geschuldetetn Betrag beglichen hatte). Ich rief wieder an. Der gleiche Beamte sagte dann: die haben das geprügt und es war defintiv kein offizielles Konto des Kassensteueramtes. Ich war baff! Ich hatte mir diese Daten nicht herbei fantasiert, sndern 3x mit dem ersten VB abgeglichen, sowie niedergeschrieben. Es gäbe keine Möglichkeit, außer ich erteile meiner Bank einen Nachforschungsauftrag. gesagt, getan. Nun kam nach wenigen Tagen (die erste Überweisung war nun über 4 Monate her) eine Mail der Bank, dass das Geld in Kürze bei mir eingehen würde. Und nach zwei weiteren Tagen war das Geld (die knapp 370€) wieder auf meinem Konto! Das war vor ein paar Tagen. Daraufhin bat ich um schriftliche Mitteilung, wer der ursprünglich Empfänger nun war. Heute schrieb mir emine Bank, dass die das aus Datenschutzgründen nicht sagen dürfen. Für eine Beschwerde brauche ich aber diese Info, auch will mein Anwalt das gerne wissen. Ich bin schockiert, dass der Absender der Rücküberweisung das Magistrat Stadt xxxx Kassensteueramt ist. Bedeutet das nicht, dass es doch ein Konto der Stadt war? wenn auch kein offzielles Konto eines Vollstreckungsbeamten? 410€ haben die eingezogen und 370€ bekam ich zurück. Darf mir meine Bank keine Auskunft geb
Liebe/r slomo,
gerne würde Dir die Community weiterhelfen und das geht am besten, wenn sie Deine Frage möglichst genau nachvollziehen kann. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Danke und herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
1 Antwort
Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.
Zumindest sollte der Absender begründet, wieso es ihm möglich war, das Geld aufzutreiben und zurück zu schicken.
Ich habe mal €10 von der Post bekommen, die vorher in einem Briefumschlag fehlten. Angeblich wurden die dann auf dem Fußboden des Verteilzentrums gefunden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
(Ja, Geld im Umschlag darf man nicht versenden, aber ich war nicht der Absender :-) )
Danke für den Ratschlag. Das hatte ich vor. Mir geht es nicht um die 40€, sondern darum, dass das einfach nicht sein kann. Erst wird mir mitgeteilt, es wäre kein offizielles Konto eines VB´s, dann erhalte ich das Geld vom Magistrat des Kassensteueramtes zurück. Dann muss dieses Konto ja irgendetwas mit der Stadt zu tun haben, auch wenn es jetzt nicht explizit das Konto eines VB´s ist. Sehr merkwürdig.
Einfacher wäre es in jedem Fall für mich, wenn ich es dabei belasse und auf die 40€ verzichte, bevor ich eine Lawine ins Rollen bringe. Andererseits darf so etwas, sofern es kein Versehen ist, einfach nicht sein! Wo kommen wir denn da hin?!