Meine Bank teilt mir nach meinem Nachforschungsauftrag nicht mit, wer der ursprüngliche Empfänger war, ist das zulässig?

Support

Liebe/r slomo,

gerne würde Dir die Community weiterhelfen und das geht am besten, wenn sie Deine Frage möglichst genau nachvollziehen kann. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Danke und herzliche Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.


slomo 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 19:54

Danke für den Ratschlag. Das hatte ich vor. Mir geht es nicht um die 40€, sondern darum, dass das einfach nicht sein kann. Erst wird mir mitgeteilt, es wäre kein offizielles Konto eines VB´s, dann erhalte ich das Geld vom Magistrat des Kassensteueramtes zurück. Dann muss dieses Konto ja irgendetwas mit der Stadt zu tun haben, auch wenn es jetzt nicht explizit das Konto eines VB´s ist. Sehr merkwürdig.

Einfacher wäre es in jedem Fall für mich, wenn ich es dabei belasse und auf die 40€ verzichte, bevor ich eine Lawine ins Rollen bringe. Andererseits darf so etwas, sofern es kein Versehen ist, einfach nicht sein! Wo kommen wir denn da hin?!

RatsucherZYX  30.01.2016, 09:48
@slomo

Zumindest sollte der Absender begründet, wieso es ihm möglich war, das Geld aufzutreiben und zurück zu schicken.

Ich habe mal €10 von der Post bekommen, die vorher in einem Briefumschlag fehlten. Angeblich wurden die dann auf dem Fußboden des Verteilzentrums gefunden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

(Ja, Geld im Umschlag darf man nicht versenden, aber ich war nicht der Absender :-) )