Wer soll die Küche zahlen, gibt es ein Muster zum Überlassungsvertrag?
Hallo,
wir bauen gerade um, habe mit meinem Partner zusammen eine Küche geplant, die vom Schreiner eine Maßanfertigung ist. Ich soll sie nun zahlen, ist für mich auch kein Problem, wir sind aber noch nicht verheiratet und das Haus gehört Ihm. Kann mir jemand sagen, ob es hier einen Vertrag gibt, in dem man regeln kann, dass ich das Geld der Küche wieder zurückbekomme, sollte ich mal ausziehen müssen?
Es fühlt sich zwar nach knapp 10 Jahren beziehung nicht so an, als ob es auseinander geht, aber ich habe es in meiner eigenen Verwandtschaft schon live mitbekommen, wie sehr man sich oft täuschen kann. Auch in den Menschen.
Vielen Dank für eure tips!
2 Antworten
Natürlich kann man das vertraglich regeln.
Allerdings ist das Problem ja wesentlich umfassender. In vielerlei Hinsicht wird es zum Austausch von Werten kommen. Zum Beispiel, wenn einer der Partner im Haus des anderen wohnt ohne Miete zu zahlen oder wenn einer der Partner den anderen während dessen Ausbildung finanziell durchzieht.
Das wären natürlich so komplexe Vereinbarungen dass man alle Details mit einer rechtskundigen Person durchdenken und in angemessene Form bringen lassen sollte.
Was soll denn Formfehler heißen? Ein solcher Vertrag bedarf, sofern er nicht der Übertragung von. Immobilien dient, keiner Form.
Überlassungsvertrag ist ein Begriff aus dem Arbeitsleben. zB zwischen AG und AN bzgl. eines Firmenwagens. In einem Überlassungsvertrag werden die detaillierten Nutzungsrechte und Obliegenheiten der Vewendung festgehalten. Das kannst Du bei er gemeinsam genutzten Küche nicht machen. Denn es handelt sich hier nicht um eine Überlassung, du kochst ja genauso dort, vielleicht sogar noch mehr als der Mann.
In der Tat. Nur ein oder zwei fehlerhafte Schnitzer aus dem Vertragsrecht in den Schrieb reingepackt und schon kann sich der Mann wegen Formfehler auf Nichtigkeit u. ä. berufen.