Frühstückskostenabzug trotz Übernachtungspauschale?

2 Antworten

Das seh ich auch so.

Anders wäre es, wenn einerseits Dir die Verpflegungspauschale bezahlt werden würde, und der AG die Hotelkosten direkt bezahlen würde. Dann wäre die Vorgehensweise mit dem Abzug für das Frühstück gerechtfertigt.

Aber hier werden ja nur die beiden Pauschalen gezahlt.

Vielleicht haben die Leute aus der Reisekostenabteilung nur nicht richtig hingeguckt und ein kurzer Hinweis reicht zur Korrektur.

Hallo,

m.M. nach als Laie......wenn das Frühstück in dieser Unterkunft inclusive war, wird es aus der Pauschale heraus gerechnet, doppelt vergüten geht nicht !

http://www.reisekosten.de/kuerzung-der-verpflegungspauschale-regel-und-sonderfaelle/

du schreibst doch: " ....werden für Auslandsreisen die Übernachtungs und Verpflegungspauschalen ausbezahlt..." 


sebi68 
Beitragsersteller
 25.04.2018, 18:57

Danke für den Kommentar. Ich habe mir die Seite angeschaut, und dort steht auch das der Frühstücksabzug nicht abgezogen wird wenn "dieser seine Mahlzeiten selbst veranlasst und bezahlt". Wenn ich mein Hotel selber aussuche und bezahle, veranlasse und bezahle ich das Frühstück denn nicht auch selbst? Ich hätte ja auch die freie Wahl und könnte stattdessen ins Cafe auf der anderen Strassenseite gehen. Für die Pauschale macht es ja auch keinen Unterschied ob das Hotel 50 oder 60€ kostet.

Gaenseliesel  25.04.2018, 19:17
@sebi68

wie gesagt, meine Meinung ist nicht maßgebend, bin nur interessierter Laie !

Ich meine das Problem liegt darin, dass auf der Hotelrechnung die Frühstückskosten extra ausgewiesen waren.

Aber ich denke es meldet sich noch ein Fachmann zu Wort. Deine Frage bleibt garantiert nicht unbeantwortet. Hier ist allein schon die Berufsehre unserer Steuerberater Mitglieder die Motivation !   

Andri123  25.04.2018, 18:48

Was ist da doppelt? Der AG bezahlt nicht die Hotelrechnung.

Gaenseliesel  25.04.2018, 19:01
@Andri123

Eine Hotelrechnung besteht doch aber aus Übernachtung und ggf. Frühstück ! Für beide Posten bekommt er eine Pauschale vom AG im Voraus ausbezahlt.