Inkassoforderung nach über 10 Jahren?
Hallo, ich habe heute eine Forderung eines Inkassounternehmens über eine Forderung bekommen, die a schon über 10 Jahre her ist und b seinerzeit auch beglichen wurde.
Die Forderung stammt aus einem Gerichtsurteil, nun habe ich zufällig zwar noch das Urteil, aber leider keine Quittung mehr - ich hatte es damals überwiesen, aber blöderweise den Kontoauszug nicht kopiert.
Hat jemand ne Ahnung was man da machen kann? Kann die Bank (die ich zwischenzeitlich auch gewechselt habe) noch Überweisungen aus 2009 aus dem Archiv holen?
2 Antworten
Ja sicher kann man solche Kontoauszüge noch bekommen. Aber darauf wird meistens eine hohes Entgelt fällig.
Ich speichere Meine Umsatzübersicht immer auf dem Rechner.
Wenn man jetzt eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde man sich zurück-lehnen und abwarten was passiert. Versuchen die zu Pfänden, beauftragt man einen Rechtsanwalt, der dann Klage erhebt. Da man im Recht ist, muss das Inkasso alle Kosten die Entstehen tragen, auch die Kosten bei der Bank für die Kontoauszüge.
Das sind halt so typische Dinge die die Inkasso-Unternehmen so drauf haben. Geh mal davon aus, das die die Forderung alle 10 Jahre geltend machen wollen.
Das hat der Gläubiger weiter gereicht bzw. die Bestände wurden übernommen. Firmen-Zusammenlegung.
Ist halt so ähnlich wenn sich Schuldner die Titel nach Erledigung nicht aushändigen lassen. Dann wartet der Gläubiger 29,5 Jahre und fordert alles von den Erben.....
Banken haben eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist, und wenn die am 1.1.2010 begonnen hat, ist sie am 31.12.2019 verstrichen.
ja perfekt! Ich hatte schon angst, dass ich es im Falle eins Falles nicht mehr nachweisen kann. Na dann sollen die nochmal kommen und dann gebe ich es dem Anwalt. "HIT Inkasso" scheint ja offensichtlich auch nicht den allerbesten Ruf bei Gläubigern zu haben 🙈
ich wüsste sowas ganz gerne vorher geklärt. Auch wenn so eine Pfändung rechtswidrig ist, so hat sie sicher immer einen faden Beigeschmack finde ich.
Ich frage mich echt wo die solche Urteile (war ja kein Vollstreckungsbescheid o.ä. damals, sondern eine "normales" Gerichtsurteil) her haben.