Titulierte Forderung- was passiert nach 30 Jahren?
Hallo, was passiert mit einer titulierten Forderung nach 30 Jahren, wenn der Schuldner immer noch nicht zahlungsfähig wegen längerer Krankheit ist? Vielen Dank schon mal für die Antworten
3 Antworten
Jede Vollstreckungshandlung, auch die völlig erfolglose(!) , führt zum Neubeginn der Verjährung:
https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html
Mit anderen Worten: Am letzten Tag der Frist beantragt läuft die Verjährung nochmals 30 Jahre.
Da zeigt sich, wie wichtig es ist, immer alle Unterlagen in Vollstreckungssachen aufzubewahren.
Wenn der Gläubiger immer vor Ablauf der Verjährungsfrist einen Vollstreckungsversuch unternimmt, kann die Forderung niemals verjähren.
Das genau war im übrigen der Grund, das Privatinsolvenzverfahren einzuführen. Nur so hätten Schuldner die Möglichkeit zu einem Neubeginn gehabt.
Wenn der Schuldner nicht zwischendurch etwas gezahlt hat (dann beginnt die Verjährung neu zu laufen), ist die Verjährung nach 30 Jahren endgültig.
Nur dann, wenn er die Fristen im Auge behalten hat und rechtzeitig Maßnahmen zum Neubeginn der Verjährung unternommen hat.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Alles Gute
was passiert mit einer titulierten Forderung nach 30 Jahren
dann verfällt die Forderung.
Vielen Dank, aber was heißt endgültig? Darf der Gläubiger die Titelforderung nicht noch einmal benutzen oder weiter verkaufen?