Freundin mit ins Grundbuch eintagen lasen?
Ich werde ein Haus kaufen. Meine Freundin und ihr Sohn werden mit einziehen. Möchte meine Freundin gleich mit ins Grundbuch eintagen lassen muss ich was beachten
4 Antworten
Geh mal alle Möglichkeiten durch. Es gab ja schon Antworten zur Schenkung.
Ihr gehört dann schon mal das halbe Haus, auch wenn ihr euch mal trennen solltet.
Wenn ihr etwas passiert, dann erbt ihr Sohn ihre Hälfte.
Auf jeden Fall ist das eine Entscheidung für einen langen Lebensabschnitt.
Du könntest deine Freundin auch erst einmal per Testament absichern. Zusätzlich eine Risikolebensversicherung zu ihren gunsten abschließen damit sie damit den Restkredit und andere Erben bedienen kann.
Ich nehme zur Frage mal einen Deiner Kommentare dazu:
Kannst du das irgendwie begründen? Wo wird denn das durch das Finanzamt geprüft? Die Erbringung kann doch auf völlig unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Einer verdient das Geld, der andere ermöglicht das zB durch Kinderbetreuung oder was auch immer. Deshalb gibt es ja auch bei Verheirateten den Zugewinnausgleich. Aber dass das FA nach dem Kauf prüft, wer auf welche Art die Finanzierung oder den Kaufpreis erbringt, wäre mir neu. Lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber gerade bei einer Finanzierung kann man das doch frühestens nach der vollständigen Darlehensrückzahlung ermitteln.
Du bist einfach von erfrischender Ahnungslosigkeit. Du bist bereit einen 6-stelligen Betrag zu investieren und dabei 30 % Steuer auf die Hälfte dieses Betrages zu riskieren und erwartest eine umfassende Beratung in einem Forum, wo Leute kostenlosen Rat geben.
Tatsache ist:
Ihr beide kauft ein Haus, aber nur einer zahlt.
Das ist zwingend eine Schenkung des halben Kaufpreises
Wir das Finanzamt dahinter kommt? Ganz einfach, nachdem der Notar den Vertrag dort wegen der Grunderwerbsteuer eingereicht hat, kommt ein Fragebogen, in dem ihr offenlegen müsst, wie es finanziert wurde.
Weil ihr beiden nicht verheiratet seid, sind auf den halben kKaufpreis, abzüglich 20.000,- Euro FReibetrag 30 % Schenkungssteuer von Deiner Freundin zu entrichten.
Ich kann nur dringend raten, dass Ihr zu einem Berufskollegen von mir geht und Euch beraten lasst.
Bei einem Kaufpreis von 250.000,- Euro reden wir über 125.000,- - 20.000,- = 105.000,- Schenkung und damit über 31.500,- Euro Schenkungssteuer.
Die Absicherung der Freundin kannst Du auch anders erreichen, z. B. durch ein Testament, oder dadurch, dass Du ihr ein Wohnrecht vererbst.
Ja: Die Schenkungsteuer, die die Freundin wird bezahlen müssen.
Kannst du das irgendwie begründen? Wo wird denn das durch das Finanzamt geprüft? Die Erbringung kann doch auf völlig unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Einer verdient das Geld, der andere ermöglicht das zB durch Kinderbetreuung oder was auch immer. Deshalb gibt es ja auch bei Verheirateten den Zugewinnausgleich. Aber dass das FA nach dem Kauf prüft, wer auf welche Art die Finanzierung oder den Kaufpreis erbringt, wäre mir neu. Lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber gerade bei einer Finanzierung kann man das doch frühestens nach der vollständigen Darlehensrückzahlung ermitteln.
Welchen wirtschaftlichen Anteil bringt die Freundin ein? Ansonsten - warum .... vorehelich eine Eintragung?
Ich möchte sie gleich mit eintragen lassen wenn mir mal was passiert
Dafür gibt es Testamente.
Geht jedoch nach Eintragung Deine Beziehung in die Brüche, so gehört ihr trotzdem die Hälte? der Immobilie und Du müsstest sie dann im Fall X auszahlen - oder wenn sie gar darauf verzichtet trotzdem selbst Schenkungssteuer bezahlen.
Wenn das Haus erst noch gekauft werden soll und beide als Käufer auftreten sollten, damit die Partnerin als Miteigentümerin ins Grundbuch eingetragen wird, wo und warum sollte da Schenkungssteuer anfallen? Die Grunderwerbsteuer wird auf beide aufgeteilt…