Freistellung am Arbeitsplatz?


25.08.2024, 14:32

Was sollte ich machen, wenn ich Ende des Monats keinen Lohn erhalte, obwohl ich schriftlich meine Arbeitskraft angeboten hatte?

3 Antworten

Die Freistellung ist möglich, sofern dich dein AG bis zum Ende der Kündigungsfrist dennoch bezahlt.

Es wird aus verschiedenen Gründen gemacht

Um ungeliebte Mitarbeiter loszuwerden, um zu Verhindern, das Mitarbeiter zugriff auf Interna bekommen und somit Betriebsgeheimnisse weiterzugeben oder gar Kunden für den nächsten AG abzuwerben, um Schaden vom Betrieb abzuwenden.

Auf die Freistellung können natürlich auch Überstunden und Urlaub angerechnet werden. Minusstunden können nicht entstehen, die Arbeitszeit die der AN darüber hinaus nicht angefordert wird ist voll zu bezahlen.


Erbin2 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 10:35

danke, der Arbeitgeber hat mündlich die Freistellung ausgesprochen, aber es folgt keine Zahlung für den Monat August.

berlina76  19.08.2024, 12:22
@Erbin2

Der August ist ja auch noch nicht vorbei. Er muss dann zahlen, wie Vertraglich vereinbart, nur weil du vorher aufhörst, durchbricht das nicht den Zahlungsrhytmus. Wenn er immer Ende des Monats zahlt, dann wird er es auch jetzt tun.

Erbin2 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 23:17
@berlina76

danke für Ihre Antwort, der Arbeitgeber hat nur den Urlaub und Feiertagszuschlag bezahl, das Gehalt nicht. Wie sollte ich mich jetzt verhalten, habe Frist gesetzt bis diesen Montag für die vollständige Zahlung, aber es wurde nichts weiter überwiesen, wie jetzt weiter vorgehen

solange der AG sie ordnungsgemäß bezahlt...können sie da nix gegen machen...

ich wurde übrigens über 1,5 Jahre freigestellt damals bei vollem Lohn und Urlaubs und Weihnachtsgeld

ich hatte damals ein Gespräch belauscht auf dem Gerichtsflur...wo der Anwalt des AG argumentierte... die Freistellung nicht auszusprechen... da man einem AN mehr anlasten könne.... wenn er im Betrieb arbeitet..

der AG wollte das damals nicht...

also wie gesagt sie können da nix gegen machen...solange sie ordnungsgemäß entlohnt werden...

Das darf der AG machen, sofern er dir weiterhin die Azubivergüttung zahlt.

Und dann kannst Du dich dagegen auch nicht wehren.