Wenn die Umsätze in 2012 geleistet wurden, aber erst in 2013 bezahlt wurden, unterliegen diese weiterhin der Kleinunternehmerregelung.

in der EÜR kommen diese Beträge in Zeile 8 des Formulars.

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bei der Pendlerpauschale kommt tatsächlich ein Wert mit 2.139 EUR heraus (31 km x 230 Tage x 0,30 €).

Wenn du allerdings meinst, dass du diesen Betrag von der Steuer zurückbekommst, muß ich Dich enttäuschen.

Die Pendlerpauschale wird vom Brutto-Arbeitslohn gekürzt, zusammen mit den Kürzungen durch die Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer) ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Hierauf wird die festzusetzende Steuer berechnet.

und nur die Differenz zwischen festgesetzter Steuer und der tatsächlichen Steuer wird erstattet. Und das wird sicherlich nicht der Betrag sein, den Du erwartest.

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Fahrtkosten für die Fahrt Wohnung - Büro können nur dann angesetzt werden, wenn diese zusätzlich zur 1%-Regelung versteuert werden.

Für die Selbständigkeit gilt: enstehen hier Kosten? Antowrt nein, somit können keine Fahrtkosten angesetzt werden. Außer natürlich die Ehefrau erledigt die Post und Bankfahrten mit dem ihr gehörenden Fahrzeug ....

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Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet.

Somit hätte für den Monat Juli 27/30 und für August 3/30 bezahlt werden müssen.

Ich würde das Lohnbüro darauf ansprechen.

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Über diese Frage sind sich noch nicht mal die Finanzämter einig, hier gibt es große Unterschiede, wie dies durch die Finanzämter gehandelt wird.

In Bayern würde ich pro selbstverbrauchten kWh 0,1638 € zuzüglich USt ansetzten, bei den von mir gefertigtten Steuererklärungen wurde dies bisher einwandfrei anerkannt.

Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuer aus der Anlage zu 100% rückerstattet wurde, ansonsten wirds sehr kompliziert.

Und falls die Anlage unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 USt fällt, sind als Ansatz für die Leistungsentnahme nur die 0,1638 € anzusetzten.

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ich hatte ein Gewerbeobjekt gemietet, wo das Treppenhaus vom Vermieter auch über meinen Zählerkasten gelaufen ist.

allerdings wurde mir in der ebenkostenabrechnung pro gemieteten qm ein gewisser Betrag nachgelassen.

Also bitte die Nebenkostenabrechnung prüfen, ob dort nicht auch eine Gutschrift enthalten ist.

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In der Steuererklärung sind die Fahrten am Dienstag zum Arbeitsort als Entfernungspauschale absetzbar. Dazu kommen die Fahrten zwischen Hotel und Arbeitsort. Die Übernachtungskosten sind (abzüglich der Frühstückspauschale) selbstverständlich auch Abzugsfähig. Evtl. kommen auch noch die Reisekostensätze dazu.

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