Antwort
Prinzipiell würde ich mich erstmal arbeitslos melden. Wenn du dich beim Arbeitsamt gemeldet hast, hast du erstmal ein Anrecht auf Weiterzahlung bis du 21 Jahre bist. Es kann aber auch sein, dass diese Vorbereitungskurse plus Praktium als Teil des Studiums anerkannt werden und du dich deswegen gar nicht erst arbeitslos melden mußt. Am besten fragst du mal beim Arbeitsamt nach. Melden musst du dich da so oder so.