Antwort
Vielen Dank erstmal für die Antworten! Es handelt sich dann wohl in dieser Konstellation um eine nachträgliche Änderung der Kaufpreisfälligkeit. Wenn der Kaufpreis als erbracht gelten würde, wäre ja die Übertragung des Grundstücks erfolgt... Und ganz praktisch gesehen: Was kann nun einer der Käufer gegen diese unwirksame Nebenabrede machen? Wie erfolgt dann die Feststellung der Unwirksamkeit?