Fragen zu Nebentätigkeiten als internationale Studentin in Deutschland?

1 Antwort

1.Das ist zeitlich begrenzt:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00973/index.html

2. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 GewO:

"(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (...) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Außerdem ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln (§ 138 AO).

3. Was meinst Du damit? Du musst den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit ermitteln und in der Einkommensteuererklärung angeben. Darüber hinaus kann Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder studiere entsprechende Literatur (z.B. "Existenzgründung für Dummies" - kein Angriff, das Buch heißt nun mal so) - und zwar, BEVOR Du loslegst, denn Deine Fragen zeigen, dass Du wenig bis keine Ahnung von den Pflichten eines Unternehmers hast.


Becky14 
Beitragsersteller
 15.04.2024, 18:55

Danke für deine Antwort, sie war jedoch in keiner Weise hilfreich. Ich hätte dir auch gerne ein Buch empfohlen, aber leider gibt es kein Buch, das dir RESPEKT beibringen könnte. 

Privatier59  15.04.2024, 19:23
@Becky14

Ein äußerst undankbarer Kommentar zu einer Antwort die in keinster Weise respektlos ist.