Muß man Firmenwagen auf Verlangen Geschäftsführung auch anderen zur Verfügung stellen?

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Wie immer - das kommt darauf an ...

Gibt es einen Firmenwagen-Überlassungsvertrag, der Dir die uneingeschränkte Privatnutzung einräumt, kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass Du den Firmenwagen auch anderen Firmenangehörigen für Fahrten zur Verfügung stellst.

Schließlich versteuerst Du die Privat-Nutzung des Fahrzeugs und bist für das Auto verantwortlich.

Sieht der Vertrag hingegen deine Nutzung lediglich für den Weg zur Arbeit und für Kundenbesuche vor - sieht die Sache deutlich anders aus.

Dann darf der Boss sein Direktionsrecht ausüben und z.B. verlangen, dass der Dienstwagen in der Zeit wo er auf dem Hof stehen würde auch von anderen Firmenangehörigen benutzt werden darf. In dem Fall würde ich aber schon aus Eigeninteresse auf das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuches bestehen.


Wenn Dir der Dienstwagen überlassen wurde und damit auch ein geldwerter Vorteil bzw. Gehaltsverzicht zuschlägt, ist Dir das Fahrzeug zur Nutzung überlassen. Sofern Dein Dienstwagenüberlassungsvertrag nicht explizit die zeitweise Nutzung durch Dritte vorschreibt, ist das nicht zu gestatten. Schon gar nicht, wenn Dir dadurch eine Nutzung nicht möglich ist und separat Kosten durch alternative Verkehrsmittel entstehen.

Wenn es sich um einen Dienstwagen handelt, der Dir zwar "zugeordnet" wurde, jedoch ausschließlich für dienstliche Fahrten (quasi doch als Pool-Fahrzeug) genutzt werden darf, dann magst Du der primäre Nutzer sein, aber andere können das Fahrzeug auch nutzen. Dazu ist eine entsprechende Abstimmung erforderlich, die im Zweifelsfall von der Geschäftsleitung oder von Vorgesetzen entschieden wird. Für diese Art von reinem Dienstwagen gibt es ja auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern.

Aus der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ergibt sich nicht zwangsläufig, dass dieser Wagen nur von Dir genutzt werden darf.

Der Wagen ist nicht an Dich vermietet. Deshalb bleibt der Besitz des Fahrzeugs beim Betrieb.

In einem Vertrag lassen sich solche Dinge natürlich regeln - schon mal hineingeschaut?