Ich, Frühpensionär, sammle als Hobby alte Stiche und habe dafür schon etliche tausend Euro ausgegeben. Irgendwann kam mir die Idee, den einen oder anderen am PC zu kolorieren und von einer Grafikdatei Puzzles, Tischsets oder Poster anfertigen zu lassen. Ab und zu, je nach Lust und Laune, wollte ich das eine oder andere Teil auf eBay anbieten, damit ich zumindest einen Bruchteil meiner Ausgaben neutralisieren kann und mir, je nach Laune, noch weitere Stiche kaufen kann. Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt sollte ich ein Kleingewerbe anmelden. Man will ja alles korrekt machen.
Dann hat sich die Berufsgenossenschaft BGETEM gemeldet und verlangte Beitragszahlungen von mir. Dann habe ich mir die möglichen Abmahnfallen auf eBay angesehen. Dann war ich frustriert und habe mein Kleingewerbe wieder abgemeldet.
Nun frage ich: Wenn ich keiner regelmäßigen Tätigkeit in meinem Hobbybereich nachgehe und nur ab und zu so ein Poster o.ä. verkaufen möchte, muss ich doch kein Gewerbe anmelden? Ist sowas nicht eine künstlerische Nebentätigkeit oder gibt es diesen "Tatbestand" nicht mehr? Kann ein Normalverbraucher nicht irgendwann irgendwas verkaufen, das er selbst hergestellt hat?
Unter "Liebhaberei" habe ich auf Google nur Beiträge gefunden, die sich auf die Vermeidung von Liebhaberei beziehen, so dass Kleinunternehmen nicht vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft werden, mit allen Nachteilen für sie. Unter anmeldefreier "künstlerischer Nebentätigkeit" habe ich auch nichts für mich Relevantes gefunden (wobei ich der Meinung bin, dass die Koloration von Stichen sehr wohl künstlerisch ist). Daher stelle ich hier mein Problem dar.
Jetzt schon herzlichen Dank für Ihre Antworten, die aber steuerrechtlich möglichst einfach gehalten sein sollten, weil ich steuerrechtlich keine Ahnung habe und mir dieser ganze steuerliche Dschungelmist sowas von zuwider ist!