Finanzamt möchte schriftliche Bestätigung des Kfz Besitzers?
Das Finanzamt möchte vom Kfz Besitzer eine schriftliche Bestätigung das ich mit ihm mitfahre zur Arbeit. Ich selbst bin immer nur Beifahrer und liegen unter 4500 € Werbungskosten. Ist das im Rahmen des Datenschutzes vom 25.5. rechtens.
6 Antworten
Wenn die Angabe, mit wem ich zur Arbeit fahre unter die Datenschutzgrundverordnung fallen würde, dann könnte ich ja behaupten, dass ich 10 Minijobber beschäftige, deren Lohn buchen, die Abgaben abführen und wenn ich nach Nachweisen gefragt würde, mich darauf berufen, dass die Namen meiner Mitarbeiter unter die Datenschutzgrundverordnung fallen.
Natürlich bin ich bei steuerlich relevanten Daten verpflichtet diese auch zu nennen.
Was mir auffällt, dass die Namen der Mitglieder eine Fahrgemeinschaft abgefragt werden.
So einen Fall hatte ich noch nicht allerdings habe ich auch erst geschätzte 1.400 Arbeitnehmer Einkommensteuererklärungen gemacht.
Hallo,
du meinst doch wohl nicht die seit 25.05.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung, die u.a. für Website-Betreiber gilt ?
Hier irrst du !
Dem FA müssen doch nur Ausgaben für WK nachvollziehbar erklärt werden, vielleicht liegt hier das Problem. Irgend etwas scheint dem Beamten bei den Fahrtkosten nicht stimmig zu sein, schätze ich. Das FA darf hier nachhaken, natürlich !
Wäre es nicht so, hätte die Steuerhinterziehung freie Bahn im großen Stil !
Weshalb der FA Bearbeiter diese Beweisführung verlangt, ist mir allerdings auch nicht ganz klar. Es ist doch unerheblich für die Anerkennung der Werbungskosten, ob du nur Mitfahrer bist oder selbst mit dem Auto fährst.
Nein, diesen merkwürdigen Beigeschmack hatte ich allerdings auch, wer weiß ? !
Die Frage nach dem Datenschutz ist schon lustig. Konsequent weiter gedacht dürfte dann auch keine Steuererklärung abverlangt werden.
Ich freue mich schon auf die dann bevorstehende Staatsinsolvenz!
Allerdings heißt das Ding ja Entfernungspauschale und von daher ist die Relevanz der abverlangten Bestätigung nicht erkennbar.
Wenn man an das Gute im Menschen glaubt, gebe ich dir recht.
Wenn das Finanzamt das aber nicht glaubt (z. B. wegen einer Anmeldung, Bankauszug oder irgendwas im Internet (Verein, Kirche, ...), das auf einen Wohnsitz am Arbeitsort hindeuten könnte), wird der Nachweis sehr wohl relevant.
Ich denke, als nächste Frage kommt, ob es für eine Selbstanzeige noch früh genug ist ;)
Verstehe den Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung nicht.
Schildere doch, wie Du hier eine Relevanz vermutest oder begründest.
Und wo soll das Problem sein? Der Autobesitzter bestätigt das schriftlich und fertig. Er braucht nicht mal seine Anschrift angeben. Das KFZ-Kennzeichen reicht ja.
Wenn das FA aufgrund der Bestätigung dann den Km-Stand haben will, ist das auch kein Problem.
Entweder ist er an einen unerfahrenen Anwärter geraten oder in der Steuererklärung "stinkt" es.
Ich tendiere zu schlechtem Geruch, weil jeder andere diese Bestätigung einfach bringen würde.
Hier aber sucht man irgendeine komische Ausrede.
Kann mich auch irren - vielleicht kommt noch etwas Sachverhalt.