wenn du Kinder hast, die diesen Anspruch erfüllen, dann bekommst du Kindergeld. Deine Eltern bekommen für dich kein Kindergeld.

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ich denke, die wird sich nicht nur lohnen, sondern du wirst sie machen müssen. Wenn du die 3 hast, dann wirst du verheiratet sein. Oder ist dem nicht so?

Damit fehlen wohl einige Daten. Und generell ist in Anbetracht der Steuerproblematik und der wenigen Angaben keine Aussage möglich.

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Man kann einen Pkw nur anmelden, wenn man eine Kontonummer hinterlässt. Wenn dein Mann eine Phobie hat, dann hinterlasse doch deine Kto-Nummer oder von irgendeinem, der keine solche Phobie hat und dann überweise dem. Anmelden ohne Konto für Steuerabbuchung geht nicht.

Du kannst jedoch a) das angegebene Konto löschen b) die Lastschrift zurückgehen lassen oder c) die Lastschrift nach Erteilung widerrufen. Dann wirst du sehen, wie die Finanzkasse reagiert.

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nein, diese Steuererstattung wird nicht versteuert. Das läuft gegen dein Steuerkonto und sollte die Erstattung rechtskräftig werden, dann ist das so. Wenn nicht, würde man dir eine korrigierte Version des Steuerbescheides zustellen und dann hast du den Saldo auszugleichen.

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deine Bank hat nicht unrecht.

  • Smartphone: hier gibt es Sicherheitslücken und -bedenken, wenn man Banking über mTans macht und Onlinebanking und mTan-Empfang auf einem Gerät erfolgen
  • Hotspots: die sind generell unabhängig vom Endgerät unsicher, denn du surfst über ein Netz, das du nicht kennst. Damit weisst du auch nicht, ob jemand deine Daten abgreift und entschlüsselt etc. Über einen Hotspot kann dir auch Spionagesoftware auf dein Endgerät eingespielt werden, so dass du auch nach Verlassen des Hotspots ein unsicheres Endgerät hast.
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es kommt auf die Produkte an, mit denen er gehandelt hat. Bis 2008 kann dann auf den Gewinn oder auch den halten Gewinn (Halbeinkünfteverfahren) mit diesen Geschäften dem persönlichen Steuersatz unterliegen (Progressionssicht).

Ab 2009 ist es dann je nach Produkt die sog. Abgeltungssteuer bzw. der persönliche Einkommensteuersatz.

Ob Hoeness nun ein spezielles Vehikel für die Geschäfte zwischengeschalten hat, was die Besteuerung ändern könnte, bis die Gewinne bei ihm ankommen, weiss ich nicht - zu vermuten ist es nicht.

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um Fragen des Rechnungsempfängers zu vermeiden, würde ich mich an folgende Regelung halten http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

Unter Punkt 4 steht explizit eine Liste für eine Rechnung für Kleinunternehmer.

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viele Banken rechnen mit der Trägheit der Kunden und bieten daher so wenig. Man sollte sich auch ansehen, wer wenig und wer viel bietet. Hier liegen oft unterschiedliche Kostenstrukturen. Filialbanken bieten selten hohe Zinsen.

Bei anderen Banken ist das Tagesgeld als Beschaffung von Liquidität keine Option und daher bieten sie schlechtere Konditionen.

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ich würde weniger auf die Art der Finanzierung achten, denn steuerlich wird sich das nicht so sehr auswirken. Vor allem muss ein Leasing, das mglw. vorteilhaft erscheint, auch eines sein, das steuerlich so anerkannt ist.

Die Frage bei Autokauf und Freiberufler, die ich eher sehe, ist die Nutzung des Pkws. Zu welchem Anteil nutzt du den Wagen privat, zu welchem geschäftlich. Das wirkt sich aus auf den ganzen Ansatz:

  • weniger als 10% beruflich: Pkw im Privatvermögen
  • zwischen 10 und 50%: gewillkürtes Betriebsvermögen
  • mehr als 50%: Betriebsvermögen

Wie sieht es aus mit der USt? Abziehbar oder nicht?

Wie versteuerst du den Privatanteil?

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sicher und lukrativ

das geht nicht. Man kann auch nicht schnell auf der Autobahn mit mindestens 200 km/h fahren. Oder doch?

Wer lukrative Anlagen und eine höhere Rendite sucht, der muss auch höhere Risiken eingehen. Und mit den Risiken kann man Wahrscheinlichkeiten finden, mit denen eine Anlage behaftet ist und mit welchem Verlust man ggf. leben muss.

  • Festgeld? Das ist m.E. nicht lukrativ, aber sicher
  • Aktien? Die können lukrativ sein, aber die Börse geht auch mal gerne mit über 50% in die Knie, wenn eine Baisse da ist
  • Fonds? Es kommt auf die Art des Fonds, die enthaltenen Werte an. Auch hier gibt es Risiken, aber mit einer guten Streuung und einem langen Anlagehorizont kann man hier eine gute Rendite erzielen. Die Risiken bleiben.
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... in dem folgendes zu Überstunden drin steht : Zuschlagspflichtig sind die vollen Arbeitsstunden ...

das steht nicht zu Überstunden, sondern zu NACHT-, SONNTAGS- UND FEIERTAGSARBEIT.

Du zitierst aus einer anderen Stelle und gibst ihr deinen Stempel, wozu es gehören könnte. Das ist verwirrend...

Im Vertrag steht, dass du 151,x Stunden im Schnitt pro Monat zu arbeiten hast. Mehr- und Minderstunden laufen gegen ein Zeitkonto (§4, Konto bei §4.2). Mehr als 200 Mehrstunden sind nicht erlaubt. Dann hat eine Auszahlung zu erfolgen. Man kann bis zu einem gewissen Stundenvolumen auch Freizeitausgleich fordern.

Was mit Mehrstunden passiert, steht in §4.5. Üblich ist ein Freizeitausgleich, wenn du mehr als 105 bzw. 70h hast, kann es ein monetärer Ausgleich werden, §4.5 d, e.


Das was du hier zitierst, betrifft Zuschläge für Arbeiten am Abend, Feiertag, Sa/ So. Die Zuschläge werden nach den von dir zitierten Stellen gezahlt.

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Steuerzahlungen absetzen? Nö! Das würde ich auch gerne. Durch die Rekursivität, die ich dann fordern würde, hätte ich dann vermutlich einen Steuersatz von 0%.

Ob der Deal ideal ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich vermute, es ist steuerlich nicht das optimale Modell. Das hätte dir ein guter Steuerberater zeigen können. Deine Ex profitiert davon auch.

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die Geschenke gehören nicht zum Endvermögen. Wenn jedoch eines der Geschenke deutlich an Wert gewonnen hat, dann gehört der Gewinn in das Endvermögen.

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wie an den Kommentaren abzuleiten ist, hat sie ihre Tätigkeit wohl doch angemeldet.

Fristen? Ende Mai des Folgejahres, wenn mit Steuerberater, dann Ende Dezember des Folgejahres. Bei der USt-Erklärung kann Ende Mai teils zwingend sein. Ein Steuerberater klärt hier auf.

Ich würde keinesfalls irgendwelche Schreiben vom Finanzamt abwarten, sondern selbst aktiv werden.

Du sprichst von einer 'Art GuV'... Ich denke, ein Steuerberater wäre hier sinnvoll.

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die neuen Pin wird es nur im Paket mit einer neuen Karte geben.

Aber prüf doch mal, ob bei deiner Bank die Pin geändert werden kann, z.B. am Geldautomaten. Das ist nicht mehr so selten. Das geht bei vielen Instituten und Karten.

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Welche Whgs.-Finanzierung teuere ohne Beleihung oder günstigere mit Beleihung?

Hallo zusammen

Frage: Meine Freundin und ich haben letztes Jahr eine Wohnung gekauft zum Eigennutzen. Wir sind je zu 50% eingetragen, ob Grundbuch oder Finanzierung.

Da ihre Oma letzes Jahr verstorben ist hat sie nun die Möglichkeit die Wohnung der Oma von der Erbengemeinschaft sprich eigener Familie zum "Sonderpreis" zu kaufen.

Nur sie alleine kann die Wohnung kaufen bzw. im Grundbuch stehen (ohne mich) wegen günstigeren Erbpachtzins innerhalb der Familie der ihr dann übertragen wird.

Wir waren nun bei zwei Banken um Angebote einzuholen. Die eine "Bank A" (die auch unsere eigene Wohnung finanziert) würde uns einen Zins von 2,59 effektiv geben. Handicap: die eigengenutzte Wohnung wo wir beide Eigentümer sind würde die Bank beim Anteil meiner Freundin von ca. 20% beleihen.

"Bank B" würde das Darlehen komplett ohne Beleihung der eigengenutzten Wohnung, meiner Freundin geben. Allerdings mit dem Zins von 2,89% effektiv.

Beide Male Zinsfestschreibung von 10 Jahren, 100.000 € Darlehenssumme, sprich Kaufpreisfinanzierung, Nebenkosten von 7% trägt meine Freundin durch Eigenkapital, Makler entfällt. Reserven sind vorhanden für Renovierung, etc.. Vollfinanzierung ist freiwillig gewählt.

Die "neue" Wohnung ihrer verstorbenen Großmutter soll komplett als Kapitalanlage, sprich für Vermietung sein.

Für welche Finanzierungsmethode würdet ihr euch entscheiden?

Ist noch Luft nach unten beim Zins bei aktueller Marktlage oder sind dies faire Angebote?

Danke für eure Meinungen und Grüsse

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was spricht gegen das Beleihen? Wenn ohne, wäre es besser, aber ich frage mich, ob was dagegen spricht.

Zu den Konditionen: ohne Details zu kennen, z.B. die Bonität, guck mal hier www.fmh.de

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Was ist Gemeinschaftseigentum?

wie wäre es mit Treppenhäusern? Oder der Heizung? Oder mit Waschräumen? Oder mit Gartenanlagen? Gemeinschaftsantennen? Müll? Alles, was der Gemeinschaft gehört und nicht eindeutig einem Mieter.

Welche Aufgaben hat er wenn er sich nicht um die Mieter kümmert?

der kümmert sich mehr um die Eigentümer. Die wollen eine Verwaltung, die sich um ihre Belange kümmert. Die meisten Vermieter sind weder vor Ort noch haben sie die Zeit. Daher ein Verwalter.

Strom anmelden wäre aber meine Sache nicht seine.

Ist dein Strom Gemeinschaftseigentum? Soll man dir auch die Möbel bestellen? Oder machst du das selbst?

Was der genau tut, welche Aufgaben er hat, findet man en masse im Internet, z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsverwaltung

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