kann sie. Normalerweise wird das aber angekündigt bei einigen Banken. Das hängt mit der Zahlungsmoral zusammen wie auch mit dem Rahmen, den gewährt wird. Eine Kreditkarte ist ein Rahmen, der z.B. zum KK oder Dispo zählt.
der Termin wird sicherlich klappen, wieso auch nicht. Und dann werden sie dir auch sagen, ob du den Kredit bekommst.
wenn ihr getrennt lebt, und so sieht das für das Finanzamt aus, dann gibt es die 3/5 nicht mehr. Das FA interpretiert die Wohnsitze und vermutlich stehst du in einer Wohnung, deine Frau in der anderen. Das sieht nach Trennung aus. Und daher hat aus dieser Sicht das FA recht.
in Deutschland interessieren in dem Falle nur die Einkünfte, die du hier hast, also in dem Falle der Gewinn auf den Verkauf der Wohnung und die Mieteinkünfte. Das wird in D besteuert.
Wie sich dies nun auf deine Steuererklärung in CH auswirkt, weiss ich nicht.
ja, kannst du. Die Abwesenheit von deinem üblichen Arbeitsplatz ist entscheidend - bzw. von zuhause.
siehst du es genau, dann geht das nicht so einfach. Wenn du Dinge, die du als Einzelunternehmer gekauft hast, auf die UG überträgst, dann hast du bei dir eine Entnahme und in der UG eine Einlage bzw. einen Verkauf von dir an die UG.
Den letzten Absatz verstehe ich nicht: die Rechnung von XYZ UG auf XYZ UG umschreiben????