Rückerstattung der bereits anteilig bezahlen Restschuldversicherung bei vorzeitiger Kreditablösung?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, da ich mich bei diesem Thema nicht besonders gut auskenne. Ich habe bei der Commerzbank einen Kredit vorzeitig abgelöst. Die Höhe der Restschuldversicherung war fast die Hälfte des eigentlichen Betrages!!!
Den Kredit habe ich mehrmals erhöht und dabei jeweils einen neuen Kreditvertrag mit neuer Nummer bekommen. Habe ich nun nur Anspruch auf die Rückerstattung der Restschuldversicherung des aktuellen Vertrages oder auch auf die älteren Verträge? Und wie gehe ich dieses Thema am besten an?
Zur Info: die Höhe des Betrages war ca. 40000 Euro. Plus Zinsen ca. 20000 Euro und Restschuldversicherung nochmals 20000 Euro. Als ich von der Bank den abzulösenden Betrag bekam war dieser noch immer bei 41000 Euro. Als ich angerufen habe, teilte der Herr mir mit abweisendem Verhalten mit, dass die RSV dort schon berücksichtigt gewesen sei. Das kann doch nicht sein?
Kann man eine genaue Zusammensetzung des Anlösebetrages anfordern?
Über eine informative Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke!
3 Antworten
Suche Dir erst einmal einen Berater Deines Vertrauens der in Dein dargestelltes Wirrwarr Ordnung bringt. Es ist unglaubwürdig, dass eine Restschuldversicherung etwa 50% des gewährrten Kredits kostet. Dass eine Restschuldversicherung der Kredithöhe angepaßt wird ist wohl selbstverständlich.
Ebenfalls ist unklar, welche Kreditvereinbarung Du getroffen hast - mit oder ohne Tilgung und welche Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank gefordert wurde.
Wenn diese Informationen dem Forum vorliegen, dann kannst Du mit informativen Antworten rechnen, vorher bleiben nur hellseherische Fähigkeiten.
Habe ich nun nur Anspruch auf die Rückerstattung der Restschuldversicherung des aktuellen Vertrages oder auch auf die älteren Verträge?
Auf die älteren Verträge sicherlich nicht, denn die Verträge sind erledigt und ebenso das versicherte, aber nicht eingetretene Risiko.
Der Rest Deiner Frage ist auch mir leider nicht verständlich.
Hallo, grundsätzlich sollte auch ein "Rückkaufswert" der Restschuldversicherung berücksichtigt, d.h. zurückgezahlt werden. Mach Dir aber keine großen Hoffnungen: die Prämie für die Restschuldversciherung besteht zum großen Teil aus Abschlusskosten, die bereits bei Abschluss des Kredites verbraucht werden.
Eine genaue Abrechnung kannst und solltest Du aber immer verlangen !
Viel Glück
Barmer