Gez erstmalig zahlen/nach zwei Jahren?
Moin,
Folgendes Problem.
Ich habe seit knapp zwei Jahren eine Wohnung. Und habe bis jetzt keine Gez bezahlt. Wichtig, ich hatte 3 jahre einen Nebenwohnsitz und damals war mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern.
Das Problem dabei ist ich habe bis jetzt noch keine Aufforderung bekommen.
Und mir ist dies aufgefallen.
Wenn ich von mir selber aus nun einen gez Antrag ausfüllen bezüglich der Bezahlung. Müsste ich mich auf eine Rückzahlung gefasst machen oder kann ich mich darum finden.
Bitte um tipps.
Danke
2 Antworten
ich hatte 3 jahre einen Nebenwohnsitz und damals war mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern.
Hast du denn diese Adresse jetzt als Hauptwohnsitz angemeldet?
Dann würde ich mich an deiner Stelle einfach zu diesem Datum beim Beitragsservice anmelden. Durchaus möglich, dass du damit durchkommst. Sicherheitshalber solltest du aber trotzdem schon mal Geld für eine eventuelle Nachzahlung beiseite legen...
Ich habe seit knapp zwei Jahren eine Wohnung.
Und für diese ist der Rundfunkbeitrag zu leisten, auch wenn es sich nach Deiner Auffassung nur um Deinen Zweitwohnsitzhandelt. Denn - in Deiner "Hauptwohnung" bist nicht Du Betragszahler, sondern einer Deiner Elternteile.
Insgesamt gilt der Rundfunktbeitrag kann bis zu 3 Jahren plus nachgefordert werden - es gilt Verjährungsfrist nach BGB .