Gez erstmalig zahlen/nach zwei Jahren?

2 Antworten

ich hatte 3 jahre einen Nebenwohnsitz und damals war mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern.

Hast du denn diese Adresse jetzt als Hauptwohnsitz angemeldet?

Dann würde ich mich an deiner Stelle einfach zu diesem Datum beim Beitragsservice anmelden. Durchaus möglich, dass du damit durchkommst. Sicherheitshalber solltest du aber trotzdem schon mal Geld für eine eventuelle Nachzahlung beiseite legen...

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Ich habe seit knapp zwei Jahren eine Wohnung.

Und für diese ist der Rundfunkbeitrag zu leisten, auch wenn es sich nach Deiner Auffassung nur um Deinen Zweitwohnsitzhandelt. Denn - in Deiner "Hauptwohnung" bist nicht Du Betragszahler, sondern einer Deiner Elternteile.

Insgesamt gilt der Rundfunktbeitrag kann bis zu 3 Jahren plus nachgefordert werden - es gilt Verjährungsfrist nach BGB .

https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/gez-schulden/