EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

1 Antwort

bei der EÜR gilt § 11 EStG, Zufluß-Abfluß-Prinzip.

Da die Waren in 2016 gekauft wurden, sind diese in 2016 Betriebsausgabe. und NUR da.

dass der Warenverkauf in 2017 erfolgte, ist unerheblich. Da Geldeingang in 2017 erfolgt die Versteuerung (sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer) in 2017.

Einzige Möglichkeit zum jonglieren: freiwillige Bilanzierung ab dem 01.01.2016 ....


Petz1900  29.05.2017, 12:43

Da freut sich der StB bei einer Bilanzierung ;)

Mainstream998 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 23:11

Das habe ich bereits befürchtet. Habe auch schon von Bilanzierung gehört und werde das mal recherchieren. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.

EnnoWarMal  29.05.2017, 09:19
@Mainstream998

Wo ist denn das Problem? Die Waren haben als Betriebsausgabe das Einkommen in 2016 bereits gemindert. Der Verlust ist doch nicht weg.