EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?
Hallo Freunde, Habe folgenden Fall und hoffe jemand kann hier helfen
Habe Waren für 600 Euro 2016 gekauft. Ich muss 2016 keine Steuern zahlen, da ich nur einen Gewinn von 500 Euro hatte.
Im Jahr 2017 verkaufe ich die Waren und muss Steuern abgeben, da meine Einnahmen groß ist. Da ich ja 2016 bereits die Waren als Aufwand eingetragen habe, müsste ich ja auf die Einnahmen(inklusive Warenwert!) Steuern zahlen.
Da stimmt ja was nicht, oder? Muss ich wirklich auf den Warenwert +Gewinn steuern zahlen(und nicht dem Gewinn)?
Kann ich den Einkauf auf das nächste Jahr übertragen oder es im nächsten Jahr vorziehen?
VIelen Dank.
1 Antwort
bei der EÜR gilt § 11 EStG, Zufluß-Abfluß-Prinzip.
Da die Waren in 2016 gekauft wurden, sind diese in 2016 Betriebsausgabe. und NUR da.
dass der Warenverkauf in 2017 erfolgte, ist unerheblich. Da Geldeingang in 2017 erfolgt die Versteuerung (sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer) in 2017.
Einzige Möglichkeit zum jonglieren: freiwillige Bilanzierung ab dem 01.01.2016 ....
Wo ist denn das Problem? Die Waren haben als Betriebsausgabe das Einkommen in 2016 bereits gemindert. Der Verlust ist doch nicht weg.
Das habe ich bereits befürchtet. Habe auch schon von Bilanzierung gehört und werde das mal recherchieren. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.