Kündigung in der Schweiz Ausnahmen bei einer sperre?
Hallo zusammen meine Frage ist wen ich in der Schweiz mein Job gekündigt habe bekomme ich eine sperre von drei Monaten so weit ich weiß. Jetzt wurde mir gesagt das es eine Ausnahme gibt bei einem Umzug steht einem das arbeitslosengeld zu ohne sperre, stimmt das? könnt ihr mir da weiter helfen danke schonmal.
1 Antwort
Hallo,
JA und NEIN ‼️
JA es ist möglich, aber nur wenn es einen wichtigen Grund für den Umzug bzw. der Eigenkündigung gab.
NEIN wenn es für den Umzug/Eigenkündigung keinen nachvollziehbaren wichtigen Grund gab.
Die Hürde liegt verhältnismäßig hoch, sieh hier selbst:
https://www.arbeitsrechte.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/
🙋♀️