Erwerbsfähigkeitsrente + Grundsicherung+ eventuelle türkische Rente?
Hallo, ich beziehe eine minimale Erwerbsfähigkeitsrente und bekomme noch die Grundsicherung. Nun könnte ich in der Türkei Beitragsjahre nachzahlen (ich schätze so ca. 8.000 €) und auch dort Rentnerin werden. Den Betrag würde mir meine Tochter leihen und ich müsste es ihr zurück zahlen. Dies würden wir dann so machen, dass sie solange die türkische Rente bekommen würde...
Wenn ich aber auf die Grundsicherung verzichten müsste, hätte ich ein Problem. Wie verhält sich die Grundsicherung zur ausländischen Rente. Betroffen ist NRW.
VIELEN DANK VORAB!
1 Antwort
Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa:
- Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
- Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder als Soldat. (...)
Quelle: FAQs | Grundsicherung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Ja natü3lich. Und Schulden interessieren das Sozialmt nicht.
Wenn Du mit der türkischen Rente über dem Sozialhilfesatz liegst und keine Leistungen mehr beziehst, kannst Du vom Überschuss gerne das Darlehen an die Tochter abbezahlen.
Selbst wenn man wollte, darf das SO solche deals nicht machen, denke ich.
Danke für Ihre Antwort. Wird es zu 100% angerechnet?