Erwerbsfähigkeitsrente + Grundsicherung+ eventuelle türkische Rente?

1 Antwort

Werden meine Einkünfte ausnahmslos berücksichtigt oder gibt es auch Ausnahmen?

Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa:

  • Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
  • Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder als Soldat. (...)

Quelle: FAQs | Grundsicherung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)


Sis77777 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 18:01

Danke für Ihre Antwort. Wird es zu 100% angerechnet?

Eifelia  02.05.2023, 18:51
@Sis77777

Weiß ich nicht -,aber wenn Du Dich durch die FAQs liest, wirst Du die Antwort höchstwahrscheinlich finden.

Andri123  02.05.2023, 18:52
@Sis77777

Ja natü3lich. Und Schulden interessieren das Sozialmt nicht.

Wenn Du mit der türkischen Rente über dem Sozialhilfesatz liegst und keine Leistungen mehr beziehst, kannst Du vom Überschuss gerne das Darlehen an die Tochter abbezahlen.

Selbst wenn man wollte, darf das SO solche deals nicht machen, denke ich.