Versorgungsausgleich bzw. Rente bei getrennt lebenden Ehepartnern
Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Problem: mein getrennt lebender Ehemann seit 5 Jahren, arbeitet und lebt nun seit 4 Jahren in Spanien. Ich arbeite und lebe weiterhin in Deutschland. Er ist Amerikaner, ich Deutsche. Geheiratet vor 25 Jahren in Dänemark, jedoch auch in Deutschland wurde die Ehe rechtlich eingetragen. Nun sagte mir ein Verwandter, er hatte heute für seine Belange einen persönlichen Termin bei der Rentenanstalt, das ich überhaupt keine Rentenansprüche hätte, wenn ich mich nicht scheiden laßen würde. Die Sachlage sieht so aus, das ich, bin 57 Jahre alt, letztes Jahr einen gutartigen Gehirntumor entfernt bekommen hatte und nur eingeschränkt arbeiten kann. Wenn ich es schaffe, würde ich deshalb gerne mit 60 in Rente gehen. Mein getrennt lebender Mann ist jedoch 11 Jahre jünger als ich. Sieht es so aus, das ich mich scheiden laßen muß um überhaupt Rente zu bekommen? Oder müßte ich mit Rente warten, bis er auch in Rente geht? Das blöde ist, wie handhabe ich das mit Spanien und Scheidung? Vielen herzlichen Dank für eine fundierte Antwort. Grüße
1 Antwort
Eines mal vorweg, Versorgungsausgleich wird nur dann stattfinden, wenn Ihr Euch scheiden lasst. Aber dabei ist auch zu bedenken, dass hierbei die während der Ehezeit entstandenen Rentenanwartschaften ausgegelichen werden. Wenn Ihr beide in der Vergangenheit berufstätig gewesen seid, dann werden Rentenanteile des besser verdienenden an den schwächer verdienenden übertragen. Da Du nichts über Arbeitszeiten und Einkommen in der Vergangenheit sagst kann auch diesbezüglich kaum Rat gegeben werden.
Eine Altersrente kannst Du auch erst mit 63 Jahren beantragen - und das auch noch mit Abschlägen. Anders sieht es aus mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente - vorausgesetzt die Bedingungen für den Bezug werden erfüllt.
Die Scheidung kannst Du auch in Deutschland beantragen, denn hier ist ja Dein derzeitiger Wohnsitz.
Hallo Snooopy155, erstmal vielen herzlichen Dank für die rasche Info. Also, ich habe mit Unterbrechungen gearbeitet(zwischendurch 2 Kinder großgezogen) und arbeite auch jetzt festangestellt 19 Std.die Woche. Bekomme klein wenig Unterhalt für mich und meine Tochter, die sich in Ausbildung befindet und noch studieren möchte. Ich wollte wissen ob ich an seiner Rente Anspruch habe, wenn ich 63 bzw. 65 Jahre alt bin,und auch dann noch nicht geschieden bin? Muß ich mich erst scheiden laßen um an seiner Rente teilhaben zu können? Vielleicht kann es auch sein, das ich in 3 Jahren 50% Schwerbehinderten Punkte zusammenbekomme, aufgrund verschiedener Erkrankungen. Ist noch in der Schwebe. Weißt Du wie das mit dem Versorgungsausgleich in Spanien gehandhabt wird? Wird das beim deutschen Versorgungsausgleich mit angerechnet? Er verdient etwa mehr als das doppelte wie ich. Grüße Honey54