Versorgungsausgleich bzw. Rente bei getrennt lebenden Ehepartnern

1 Antwort

Eines mal vorweg, Versorgungsausgleich wird nur dann stattfinden, wenn Ihr Euch scheiden lasst. Aber dabei ist auch zu bedenken, dass hierbei die während der Ehezeit entstandenen Rentenanwartschaften ausgegelichen werden. Wenn Ihr beide in der Vergangenheit berufstätig gewesen seid, dann werden Rentenanteile des besser verdienenden an den schwächer verdienenden übertragen. Da Du nichts über Arbeitszeiten und Einkommen in der Vergangenheit sagst kann auch diesbezüglich kaum Rat gegeben werden.

Eine Altersrente kannst Du auch erst mit 63 Jahren beantragen - und das auch noch mit Abschlägen. Anders sieht es aus mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente - vorausgesetzt die Bedingungen für den Bezug werden erfüllt.

Die Scheidung kannst Du auch in Deutschland beantragen, denn hier ist ja Dein derzeitiger Wohnsitz.


Honey54 
Beitragsersteller
 26.08.2011, 22:31

Hallo Snooopy155, erstmal vielen herzlichen Dank für die rasche Info. Also, ich habe mit Unterbrechungen gearbeitet(zwischendurch 2 Kinder großgezogen) und arbeite auch jetzt festangestellt 19 Std.die Woche. Bekomme klein wenig Unterhalt für mich und meine Tochter, die sich in Ausbildung befindet und noch studieren möchte. Ich wollte wissen ob ich an seiner Rente Anspruch habe, wenn ich 63 bzw. 65 Jahre alt bin,und auch dann noch nicht geschieden bin? Muß ich mich erst scheiden laßen um an seiner Rente teilhaben zu können? Vielleicht kann es auch sein, das ich in 3 Jahren 50% Schwerbehinderten Punkte zusammenbekomme, aufgrund verschiedener Erkrankungen. Ist noch in der Schwebe. Weißt Du wie das mit dem Versorgungsausgleich in Spanien gehandhabt wird? Wird das beim deutschen Versorgungsausgleich mit angerechnet? Er verdient etwa mehr als das doppelte wie ich. Grüße Honey54