Mädel, Du solltest sofort nach Erhalt der Kündigung zum Arbeitsamt und Dich melden, denn die wollen Dich noch in neue Arbeit vermitteln ehe Du richtig arbeitslos wirst. Versuch Dich, so schnell wie möglich zu melden, nicht, daß man Dir eine Sperrzeit aufbrummt.
Das find ich keine gute Idee, denn die Zinsen sind nie für alle Ewigkeit fest und man sollte nur kaufen, was man wirklich braucht und es ist besser: erst zu sparen, dann zu kaufen. Anders liegt die Sache bei Immobilien, hier ist ein großer Wert vorhanden.
Bin kein Kreditspezialist, aber mit 784 Euro, liegst Du grade so bei oder über Hartz-IV-Satz, das Geld brauchst Du doch zum Leben, da ist doch gar kein finanzieller Spielraum für eine Ratenzahlung. Und bei dieser knappen Finanzausstattung glaub ich nicht, daß Du einen Kredit bekommen kannst. Tipp: Versuch einfach zu etwas zu sparen, oder frag Deine Eltern und kauf Dir den Roller erst, wenn Du das Geld beieinander hast.
Als man das Erbschaftssteuergesetz vor einiger Zeit geändert hat, war die Rede von 200.000 Euro Freibetrag, wenn die Kinder erben. Da bei Deiner Bekannten beide Elternteile verstorben sind, dürften es 400.000 Euro Freibetrag sein.
Pflegeheimkosten kann kaum jemand aus der eigenen Tasche zahlen, wenn die eigene Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, dann kann man einen Sozialhilfeantrag stellen, aber das Sozialamt prüft, ob die Kindern nicht zum Unterhalt herangezogen werden können. Hat man Familie und viele notwendige Kosten (z. B. Raten für den PKW, den man für Arbeitsfahrten braucht usw.) ist mehr Einkommen anrechnungsfrei. Das Sozialamt hat das Recht Unterlagen (wie Lohnabrechnung, Belege für Kosten) anzufordern, damit die das durchprüfen können.
Also rein praktisch mein ich, Du kannst die nicht gezahlten GEbühren fürs Handy mit dem Unterhalt verrechnen, aber wie das Gericht entscheiden würde, weiß ich nicht klar, denn sie hat Anspruch auf den Unterhalt auf den Ihr Euch geeinigt habt, evtl. würde das Gericht meinen, Du sollst die Gebühren wegen dem Handy einklagen. Frag lieber den Anwalt bevor Du Dir Ärger einhandelst, oder Deine Ex, wenn sie einverstanden wäre, ist es sicher ok, aber laß es Dir schriftlich geben.
Wenn der Wert der zurückgeschickten Ware keine 40 Euro beträgt (Ware incl. Mehrwertssteuer), dann zahlt der Käufer die Rücksendung, schickt Du beispielsweise nen Anorak für 50 Euro zurück, zahlt der Verkäufer. Ganz anders wäre es, wenn die Ware falsch geliefert wurde oder FEhler hätte, dann zahlt immer der Verkäufer.
Habe für Dich gegoogelt und darüber nichts gefunden, es heißt nur, Prozesskostenhilfe sei ne Art von Soziahilfe für Gericht, Sozialhilfe bekommen nur Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber probieren kannst es ja. Selbst für Ausländer und Staatenlose wäre die Hilfe möglich, habe Dir den Link eingefügt. Frag einfach beim Gericht nach, die können Dir sicher Auskunft geben. http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Auch als ExFrau kannst Du in der Versicherung als Begünstigte stehen, das ist ok, aber wenn Du nicht verheiratet bist, könnte im Fall des Falles Erbschaftssteuer fällig werden, das kommt auf den Betrag an, den Du bekommst, ich denk der Freibetrag liegt da bei ca. 20.000 Euro, also Heirat wäre sicher besser, dann sind die Freibeträge wesentlich höher.
Sorry, aber Strafzettel müssen bezahlt werden, die Stadt oder die Polizei (je nachdem wer Dir den Zettel an die SCheibe hängte) läßt nicht handeln. Einen Punkt kann es - bei höherer Geldbuße- noch dazu geben. Rede auf jeden Fall mit denen, denn sonst kommt Bußgeldbescheid, dann Gerichtsvollzieher und so weiter, es wird bloß teurer....
Ich kann Dich gut verstehen, mit gehts manchmal auch so, aber das Finanzamt ist dazu da die Steuern zu kassieren. Den Steuerbescheid hast noch nicht (vielleicht wirds ja doch ne Erstattung?), und dann gibts da ne Zahlungsfrist von ca. 4 Wochen, daher mein Rat: zahl die Vorauszahlung fürs erste Vierteljahr 2012 pünklich zum 10.3.12. - und wenn Du die Nachzahlung nicht auf einmal packst, sprich mit dem Finanzamt, die sind manchmal verständnisvoll und lassen sich auf Raten ein, wichtig ist aber, melden und nicht einfach - nicht zahlen, das gibt dann meist und bald Ärger.
Das Alter bis zu dem es noch Kindergeld gibt wurde vor einiger Zeit auf das 25. Lebensjahr gesenkt, daher wirst Du leider ab nächsten Februar keins mehr für Deine Tochter bekommen. Nur wenn Jugendliche wegen Wehr- oder Zivildienst länger als bis 25 J fürs Studium brauchen, dann gäbe es für ein Jahr (wenn sie 1 Jahr den Dienst geleistet hätten) noch Kindergeld.
Kinder können dabei schon zählen, aber sie müßten mindestens 18 Jahre alt (denn Jugendliche dürfen das nicht konsumieren) sein, zumindest was die Einfuhr von Alkohol und Zigaretten betrifft, sind es andere Geschenke wie Parfüm oder so was, denke ich, daß das auch schon jüngere Kinder mit-einführen dürfen.
Die Jahresgebühren sollten bei 0 Euro liegen, denn es gibt viele Kreditkarten, die man zum Nulltarif bekommt, wieso dann Geld ausgeben, wenn es doch nicht sein muß.
Du bist erst seit 1. Oktober in der Firma, also sehr kurze Zeit, da kannst Du nicht erwarten, daß Du volles Weihnachtsgeld bekommst, zudem da Du nur befristet eingestellt bist. Wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht, solltest Du schauen was für Regelung es dazu im Tarifvertrag gibt. Von meiner Erfahrung als Arbeitgeber her find ich es ok, daß Du 25 % bekommen hast.
Von Bekannten weiß ich, daß man beim Jobcenter (bzw. bei Hartz IV) monatlich 100 Euro verdienen kann, ohne daß einem der Zahlbetrag gekürzt wird. Aber wenn Du eh nur 180 Euro bekommst, kannst Dir ja ruhig einen 400-Euro-Job suchen, dann wärst Du doch ganz vom Amt weg, drück Dir die Daumen, daß Du einen Job findest.
Soweit ich weiß, sind das 8 Stunden pro Tag. Erst ab 18 Jahren dürfen die Jugendlichen mehr arbeiten. Daran sollte man sich auch halten, denn das Jugendarbeitsschutzgesetzt schreibt dies vor.
Bin kein Erbspezialist, aber Deine Mutter steht VOR Dir in der Erbreihe, und wenn sie auf ihr Pflichtteil verzichtet, dann hat sie quasi für Dich mit-verzichtet, Du hast da, wenn ich das so frech sagen darf, leider nichts zu sagen. Die mündliche Aussage Deiner Mutter entspricht leider keinem Testament, sie müßte das schriftlich testamentsgerecht notiert haben.
400-Euro-Job sind - entgegen Deiner Meinung nicht steuerfrei, nur meist zahlt der Arbeitgeber die pauschalierte Lohnsteuer von 8 Euro im Jahr. Bei mir läuft es so, wenn ein Mitarbeiter die Grenze übersteigt, dann wird er in dem Monat eben "angemeldet", ist für mich sogar billiger, da dann die Abgaben (Steuern und Sozialversicherung) zwischen mir und dem Mitarbeiter geteilt werden.
Ich denke, hier wäre die Hausratversicherung zuständig, aber die Garage solle abgeschlossen gewesen sein. Rate Dir: Melde den Schaden auf jeden Fall Deiner Versicherung, die prüft dann, ob sie zahlt oder nicht.