Ich würde auf beide den Mietvertrag machen. Damit haftet ihr gemeinschaftlich und Vermieter sehen dies ganz gerne, da mehr Sicherheit da ist. Falls ihr euch nicht mehr mögt, kann der eine den anderen nicht gleich vor die Tür setzen.
Optimal wären Dusche und Wanne gemeinsam. Ansonsten ist es für den Mietpreis eher sekundär, da der qm² Preis nicht anhand einer Dusche oder Badewanne ermittelt wird. Du brauchst nur einmal in den Mietspiegel zu schauen. Meine Frau mag zum Beispiel lieber eine Wanne, ich dagegen lieber eine Dusche. Aufsätze auf den Wannen fürs Duschen mag ich persönlich nicht und meine Frau mag es auf der Wanne nicht. Deswegen sollte eine Bad beides haben. Da bei dir der Platz nicht langt, liegt die Entscheidung bei dir oder deiner Tochter. Natürlich machst du mit einer Wanne keinen Fehler, aber denke daran, eine Wanne nimmt deutlich mehr Platz weg.
Sofern die Fotos das Datum von damals enthalten könnte es ausreichen. Jedoch sollte immer bei Übernahme einer Wohnung eine schriftliche Mängelliste auf dem Übergabeprotokoll erfolgen. Das Übergabeprotokoll ist auf jeden Fall verbindlich, auch für den Vermieter. Ich hoffe, du hast keinen streitbaren Vermieter bzw. Hausverwaltung. Also zukünftig bei der neuen Wohnung unbedingt daran denken.
Uih ganz schön lang. Vater hat sowieso kein Recht mit seiner Aussage und Sohn scheint auch nicht viel Ahnung zu haben. Letztendlich kannst du nach deiner Schilderung hier trotzdem nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen dieser Bagatelle. Was kann der Verkäufer dafür, dass die Tankanzeige bei einem nagelneuen Roller kaputt ist? Dies wird auf Garantie repariert und fertig. Für die Transportkosten bist du selber verantwortlich, es sei denn, es gibt eine Mobilitätsgarantie. Wirst du aber nicht haben bei 1.300 EUR Neukauf. Ich bin früher selber Motorrad gefahren und denkst du, ich habe mich auf die Tankanzeige verlassen? Ich habe vor Antritt oder mal bei einem Stop immer in den Tank geschaut. Du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten. Wenn ich der Verkäufer gewesen wäre, hätte ich aus Kulanz die Transportkosten von lächerlichen 30 EUR übernommen. Das ist Dienstleistung am Kunden. Aber wenn mir jemand gleich käme mit Rücktritt oder ähnlichem, Abfahrt. In dem geschilderten Fall eh keine Chance für Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Ton macht die Musik und ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass du den guten Ton selber nicht gewahrt hast.
Auch bei Lastschriften von Stromanbietern wird nicht anders verfahren. Jede Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen. Ich habe mal bei mir ins Onlinebanking geschaut und ich könnte die Lastschrift meines Stromanbieters ohne Probleme zurückbuchen. Wie schon Juergen010 schrieb, falls es nicht geht, in die Postbankfiliale wackeln und zurückbuchen lassen.
Solange Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwierig. Wenn du genügend Beweise (Zeugen) hast, kannst du Anzeige zeitnah stellen. Wenn nicht, verläuft es so wie schon einmal bei dir.
Dann drücke ich dir die Daumen. Du wirst dich dann sicherlich noch mit dem KSA rumstreiten müssen. Du hast erst einmal schriftlich den Schaden der Gemeinde dargelegt. Dies ist in Ordnung. Jetzt würde dir empfehlen, direkt zur Gemeinde zu gehen, da diese sich nicht zuckt. Natürlich bist du in der Beweislast. Bitte aber nichts reparieren, sonst bleibst du mit Sicherheit auf den Kosten sitzen.
Der Mietspiegel ist hier entscheidend. Das Baujahr des Gebäudes ist sekundär. Der Mietspiegel ist in Kategorien eingeteilt, ob z.B. eine Wohnung etwas besonderes hat. Kauf dir für ca. 2,50 EUR den Mietspiegel im Rathaus, dann kann man selber nachschauen, in welche Kategorie deine Wohnung eingestuft ist und notfalls Widerspruch bei Mieterhöhung einlegen. Dieses Jahr sollten wir auch teilnehmen an einer Mieterhöhung. Nach dem Kauf des Mietspiegels stellte ich fest, dass unser Haus nicht in einer guten Lage, sondern in einer mittleren Lage liegt. Die Mieterhöhung wurde deshalb zurückgenommen.
Die Häuser sind in der Regel schwerer zu verkaufen, wenn jemand fremdes ein "lebenslanges Wohnrecht" inne hat. Weitere Kriterien sind die Lage und der Zustand des Hauses, ob man wirklich das Risiko eingeht, ein "lebenslanges Wohnrecht" zu akzeptieren. Deine andere Frage bzw. Gedanke sind eher unüblich.
Nehmen wir nur mal Usain Bolt. Der ist mehrfacher Millionär. Er finanziert seinen Sport hauptsächlich über Werbeverträge. Dazu kommen Antrittsprämien für andere Wettkämpfe und Preisgelder. Natürlich wird ansonsten in der Leichtathletik nicht die Kohle verdient, wie z.B. in der Bundesliga. Hängt halt auch mit den TV-Konsumenten zusammen. Fußball ist dort die Nummer 1.
Hundehalterhaftpflicht geht noch günstiger, da würde ich nicht die DBV wählen. Die Versicherungssumme bei der Tierhalterhaftpflicht bei der LVM ist auch nicht zeitgemäß und relativ teuer. Welcher Tarif wurde denn bei der HDI für die PHV gewählt? Gibt verschiedene Tarife, hier denke ich liegt die abgespeckte Variante vor, die ich meinen Mandanten nicht anbieten würde. Hausrat ist zu teuer und hier würde ich auch nicht die HDI anbieten. Gibt bessere und günstigere Gesellschaften. Swiss Life ist im BU Bereich ok, obwohl es auch hier noch bessere Bedingungswerke gibt. Nürnberger ist auf den ersten Blick auch ok, aber auch hier gibt es bessere Bedingungswerke von anderen Gesellschaften. Ich hoffe, du bekommst eine Übersicht auch über andere Gesellschaften. Ich finde es nicht gerade prickelnd, dass sich so über andere Gesellschaften geäußert wird: "Es kann sein das sie ihren bisherigen LVM-Berater nicht mehr so mögen!". Das ist primitiv und dumm.
Interessant wäre, bei welcher Bank du bist. Bist du z.B. bei der Targobank, geht sicherlich das eine oder andere. Bist du z.B. bei einer Volksbank wird schon kritischer geprüft. Nachfragen kostet natürlich nichts. Weitere Frage wäre, wie hoch sollte der Dispokredit sein? Hattest du schon einmal einen Dispo? Wie ist die Geschäftsverbindung bisher gewesen? Hast du einen persönlichen Ansprechpartner? Du siehst, es gibt etliche Fragen. Pauschal zu verneinen, du bekämst keinen Dispo wegen Arbeitslosigkeit, kann man also nicht sagen. Was User "althaus" schrieb, interessiert erst einmal keine Bank. Erst wird immer die Bonität geprüft. Nur mal um dies anzumerken.
Ein Auffüllen würde ich dir nicht empfehlen, um dann das Geld liegen zu lassen. Es könnte dann schnell passieren, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigt. Spare dafür einfach ganz normal wieder in den BS. Dann genießt du noch für einige Jahre die festen 3%.
Bei Handys tun sich viele Versicherer mittlerweile schwer. Jeder zweite gemeldete Handyschaden ist meist auf Betrug zurückzuführen. Deswegen werden die Handys auch an unabhängige Sachverständige zur Prüfung gegeben.Klar kann dein befreundeter Besitzer des Handys als Zeuge genannt werden.