Als Hausfrau freiberuflich melden und in der Familienversicherung bleiben, geht das?
Mir wurde die Tage gesagt, dass ich bei einer Freiberuflichkeit automatisch aus der Familienversicherung raus bin. Aber das kann noch nicht sein. Ich beabsichtige, mich als Autorin selbstständig zu machen und ins Selfpublishing zu gehen. Jeder, der das Pflaster ein wenig kennt, wird direkt wissen, dass man die ersten Jahre aller Wahrscheinlichkeit nach nur rote Zahlen schreibt. Soweit mir bekannt ist, würde ich bei einem Gewerbe irgendwas um die 400 Euro verdienen dürfen. Das soll als Freiberufler so ganz anders sein?
Kennt sich da jemand aus und kann mir weiter helfen?
Liebe Grüße und schon mal ein Danke für jede Antwort.
4 Antworten
Bei einer Berufsausübung besteht eine eigene Versicherungspflicht. Nur „Arbeitslose“ können in der Familenversicherung bleiben. Die Höhe deiner Einkünfte spielt dann keine Rolle.
Du kannst auch als Hausfrau in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied kostenlos versichert bleiben, wenn Du bestimmte Einkommensbedingungen einhälst. Entscheident ist der gemeinsame EkSt-Bescheid, den Du regelmäßig beim Amt vorlegen mußt.
Den EkSt-Bescheid musst du nicht dem Amt, sondern der gesetzlichen Krankenversicherung bei der du als Familienmitglied versichert bist, vorlegen .
Du kannst in der Familienversicherung bleiben, wenn das eigene Einkommen nicht höher ist als 470 Euro pro Monat (Achtung, diese Grenze ist dynamisch, da an die Bezugsgröße gekoppelt. (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung, da gelten 520 Euro pro Monat, ist aber auch dynamisch in Abhängigkeit vom Mindestlohn).
Das Einkommen ist jährlich durch den Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.
Soweit Deine Einkünfte unterhalb von ( bis dato ) 470 Euro liegen, kannst Du in der Familienversicherung verbleiben.