Ermittlungsverfahren eingeleitet von Familienkasse wegen Nicht-Mitteilung ( unbekannt verzogen)?

2 Antworten

Ich möchte den og. kurzen Sachverhalt nicht ohne weiteres Hintergrundwissen werten, aber..... wie um Himmelswillen kommt man auf die Idee, in Deutschland Kindergeld zu beantragen, wenn die Familie bewusst zukünftig nicht in Deutschland wohnhaft sein wird❓zumindest muss jede Änderung der familiären Verhältnisse, der Familienkasse rechtzeitig mitgeteilt werden...... so wurde diese Vereinbarung von euch durch Unterschrift bestätigt und angenommen ‼️☝️😏

Was auch immer der Grund ist, solange diesem kein Vorsatz unterstellt werden kann ..... siehe deshalb hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerstrafverfahren-wegen-kindergeld-die-wichtigsten-hinweise_157063.html


Annasfamilie 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 01:04

Danke fuer den link.

Es war kein Vorsatz da irgendwen zu betruegen. Die Fortzahlung lief weiter. Und aufgrund den traurig schrecklichen Gruenden weshalb ich den wohnort wechselte war eine extrem situation.

Was mich interessiert ist, so wie ich es lese gab es eine Rueckzahlungsaufforderung die mir am 28.8.20 zugestellt werden sollte. Da ich aber unbekannt verzog wurde es weitergeleitet an eine andere Abteilung.

Dieser Herr nun dort gewaehrt mir eine Stellungsnahme. Und ich frage mich, ob wenn ich den geldbetrag von ca 2.400 Euro zahle, was schwierig waer,aber irgendwie machbar, ob das ausreichen wuerde den Fall einzustellen.

Danke dass Sie versuchen nicht zu urteilen.

Gaenseliesel  07.11.2020, 01:38
@Annasfamilie

So wie es sich liest, gab es schwerwiegende Gründe, die zu dieser ungerechtfertigten KG- Überzahlung kam.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Stellungnahme mit nachvollziehbarer Begründung sowie umgehend, kompletter Rückzahlung (in einem Betrag !) das Thema vom Tisch sein würde.

Du findest in dem Schreiben zur angeforderten Stellungnahme ua. auch eine Telefon Nummer zur Kontaktaufnahme.

Versuche es dort zu klären, es würde dich etwas beruhigen......fragen kostet nichts‼️

🙋

Annasfamilie 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 06:36
@Gaenseliesel

Ja, es gab schwerwiegende Gruende. Und nun hab ich soviel recherchiert. Es wird ganz dringend davon abgeraten ohne rechtliche Beratung Stellung zu nehmen. Ich hab auch auch nur Faelle in Foren gelesen wo es dennoch zum Gericht ging. Ganz furchtbar 😪

Mein kopf tut weh und ich weine ganz viel. Was ja nicht hilft.

Danke fuer deine ermutigenden Worte und vorallem Mitgefuehl

Annasfamilie 
Beitragsersteller
 07.11.2020, 06:41
@Gaenseliesel

In einem Fall hat ein Vater sogar alles zurueckgezahlt und danach wurde denoch ein Verfahren eingeleitet. Er hat den Prozess verloren.

Gaenseliesel  07.11.2020, 09:37
@Annasfamilie

Ja ok, möglich ist natürlich alles ‼️

Du könntest gegen einen "Ernstfall" dann ohnehin nichts machen..... jeder Versuch jedoch, auch eine telefonische Rückfrage in dieser Angelegenheit, verhindert unnötiges Grübeln...... den Kopf wird es dir nicht kosten. Du bist dann zumindest vorbereite...... das Geld wirst du in jedem Fall zurück zahlen müssen, daran würde auch ein Rechtsanwalt nichts ändern‼️...... und, ein Rechtsanwalt arbeitet auch nicht kostenlos.

Man will durch die Stellungnahme nur herausfinden, ob es jetzt Vorsatz war oder eben nicht. Eine ehrliche Antwort mit dem Ausdruck des Bedauerns, macht sich dabei immer gut ‼️

🙋

Ich kann ja nicht nach deutschland zurueck. Nicht gerade.

Du bzw das andere Elternteil hat keinen Wohnsitz in Deutschland? Seit wann?

Ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt eines der Elternteile besteht kein Anspruch auf Kindergeld/steuerliche Vergünstigungen. Verschweigt man das Vorliegen dieser Voraussetzung vorsätzlich, begeht man eine Steuerhinterziehung. Da man im Antrag auf Kindergeld dafür unterschreibt unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, ist die Frage, warum das unterlassen wurde. Auf "ich wusste das nicht", kannst du dich ja dann nicht mehr berufen.