Was tun, wenn Gerichtsvollzieher mitteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist?
Was soll ich tun, wenn Gerichtsvollzieher mich anschreibt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist? Der Gerichtsvollzieher hat bisher eine Teilzahlung eingezogen und gibt jetzt auch den Vollstreckungsbescheid an mich zurück. Soll ich den Gerichtsvollzieher anrufen?
1 Antwort
Dir bleibt nichts anderes übrig, als den neuen Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln und den dafür zuständigen Gerichtsvollzieher erneut beauftragen. Für deine Suche könnte weiter helfen eine entsprechende Anfrage beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnsitzes des Schuldners.