Ermittlungsverfahren gegen mich?
Ich habe heute einen Brief von der Staatsanwalt erhalten.
Was bedeutet das?
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.Hochachtungsvoll
Steht auch Tatvorwurf: BetrugIch habe gar keine ahnung wen ich betrogen habe :\
1 Antwort
Es stand ja dann offenbar ein Vorwurf im Raum. Dem wird jetzt aber nicht mehr nachgegangen.
In der Strafprozessordnung kenn ich mich auch nicht aus. Aber das Googeln nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung hat als ersten Treffer diesen hier gebracht:
Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Angeschuldigte die Straftat begangen hat und verurteilt werden wird.