Poolgeld
Hallo, als angestellte Ärztin erhalte ich monatlich eine Sonderzahlung, wie habe ich diese in der Steuererklärung anzugeben?
Vielen herzlichen Dank!
Dee
2 Antworten
In Deutschland würde der Arbeitgeber die monatliche Sonderzahlung als Bruttolohn im Zahlungsmonat besteuern. Seine Jahressteuerbescheinigung würde Dir vorgeben, wo in Anlage N die jeweiligen Werte einzugeben sind.
POOLGELDER.....noch nie gehört - liest sich jedoch beneidenswert angenehm und entspannend für ein Angestellten Verhältnis. ;-)
Wikipedia sagt:
Poolgelder sind steuerlich gesehen, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, gehören daher in die Anlage N !
Danke dir, genau aus diesem Grund liebe ich dieses Forum, man lernt nie aus. Wenn dann auch noch nette Forum Mitglieder so hilfreiche Aufklärung leisten......was will man mehr ? ;-)
So ähnlich hatte auch Wikipedia meine Neugier befriedigt und Wissenslücke gestopft. ;-)
Das die Bezeichnung "Pool" nichts mit relaxen gemein hat, war mir schon irgendwie klar ..... wäre einfach zu schön um wahr zu sein ! .....Lach
Da mir * Poolgeld * umgangssprachlich nicht geläufig war, fand ich's halt nur niedlich.
Poolgelder sind eine uralte Sache und natürlich - wie richtig bemerkt - nichts anderes als Teil des Arbeitlohnes.
Sie sind jedoch weder besonders angenehm noch entspannend.
Sie sind - wie ebenso bemerkt - unverzichtbarer Teil des unglaublich niedrigen Gehalts eines Krankenhausarztes, der in der Hierarchie unten steht.