Erdaushub?
Hallo 🙋♀️
Im Juni diesen Jahres habe ich einen Bekannten beauftragt, unseren Erdaushub zu entsorgen.
Er besitzt eine Ein-Mann-Firma.
Per WhatsApp haben wir einen Festpreis von 3000 Euro ausgemacht (mit Deponie, Bagger, LKW und Arbeitszeit).
Mitte Juni war es so weit. Mein Bekannter hat einen Arbeiter engagiert, der unseren Aushub entsorgen sollte. Aber leider hat er nur einen Teil entsorgt. Für diesen Teil hat er von uns 1000 Euro bekommen. Uns wurde gesagt, dass der Rest auch noch weg kommt. Nach mehreren Nachrichten, was nun mit dem restlichen aushub ist, wurde ich immer vertröstet, dass momentan keine Zeit ist oder das ich warten muss. Bis heute liegt der Haufen noch auf unserem Grundstück. Es sind mittlerweile fünf Monate vergangen und mein Bekannter hat sich bis heute nicht gemeldet. Nun kommen wir zum wesentlichen Punkt. Er hat mir jetzt eine Rechnung geschickt von 1500 Euro, die ich zahlen soll ( Kosten der Deponie). Wir wären jetzt bei 2500 Euro und es liegt immer noch die Hälfte von unserem Aushub auf dem Grundstück. Wir haben aber weder was unterschrieben noch war das so vereinbart.
Nun meine Frage, bin ich dazu verpflichtet diese Rechnung von 1500 Euro zu zahlen, obwohl er seine Arbeit noch nicht erledigt hat? Hier liegt lediglich kein Vertrag vor. Nur eine "schriftliche Vereinbarung".
Wir möchten auch gerne jemanden anderen beauftragen, da auf diesen Mann absolut kein verlass ist.
Im Voraus bin ich für alles dankbar.
3 Antworten
Hier liegt lediglich kein Vertrag vor. Nur eine "schriftliche Vereinbarung".
Wo ist die schriftliche Vereinbarung?
Warum liegt kein Vertrag vor?
Ihr habt schon einen Vertrag, denn ihr ward Euch einig über "Entsorgung einer Menge an Aushub."
Dafür waren 3.000,- Euro vereinbart, nur warum macht man so etwas per Whatsapp?
Ausserdem war die Vereinbarung (wenn Du sie richtig wieder gegeben hast) so, dass er auflädt, abfährt und sachgerecht entsorgt. Das beinhaltet für mich die Deponiekosten.
Du hättest Ihn schriftlich auffordern sollen, den Rest der Arbeit zu erledigen und das mit Fristsetzung und der Ankündigung sonst einen anderen zu beauftragen und ihm ggf. die Kosten gegen die Restzahlung aufzurechnen.
Dein Bekannter kann maximal die bislang geleistete Arbeit abrechnen.
Ich kenne die Größe deines Grundstücks und die zu entsorgenden Erdmenge nicht. Die Berechnung kommt mir aber etwas merkwürdig vor. Hat dein Bekannter irgendwelche Entsorgungsnachweise vorgelegt? Wie setzen sich geforderten 1.500 € zusammen?
Um was für Erdaushub handelt es sich? Eine Deponierung von gewöhnlichem Erdaushub klingt für mich erst mal etwas merkwürdig. Das entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik der Entsorgung- und Recyclingbranche. Ist die Erde in irgendeiner Form kontaminiert? Gibt es Analysen dazu?
Ein Festpreis ist hier jetzt etwas unglücklich. Zur Not müsste man sagen, ca. die Hälfte der Arbeit ist erledigt, also bekommt euer Bekannter dafür die Hälfte des vereinbarten Lohn. Im Übrigen kündigt ihr den Dienstleistungsvertrag gemäß § 621 Nr. 5 BGB und beauftragt für den Rest jemand anderen.
Es gilt mal wieder der alte Grundsatz, dass man Verträge dann braucht, wenn man sich nicht mehr verträgt.
Einen Auftrag per Whatsapp abzuschließen halte ich für gewagt, denn die genauen Konditionen sind hier nicht in einer beidseitig autorisierten Form nachzuvollziehen. Zwar kannst Du auch einen Vertrag unter Zeugen mündlich schließen, aber die Problematik des Nachweises des genauen Vertragsinhalts bleibt dann bestehen.
Du kannst die Konversation in Whatsapp als Nachweis eines geschlossenen Vertrags verwenden. Dieser Vertrag wurde konkludent durch den Bekannten bestätigt, als die Arbeiten begannen und von Dir ebenso bestätigt, als die erste Zahlung erfolgte (ich hoffe, per Überweisung, nicht per Brief) und quittiert wurde.
Es geht daher nun um die Frage, ob der damals genannte Preis ein verbindlicher Festpreis oder eine Schätzung war. Dazu kommt es auf den genauen Wortlaut des "Vertragschats" an.
Wenn es sich grob um 50% des zu entsorgenden Aushubs handelt, dann kannst Du davon ausgehen, dass die EUR 1.500 sich auf die bisherigen Arbeiten beziehen. EUR 1.500 minus die Anzahlung von EUR 1.000 macht also EUR 500 an den Bekannten. Nun findet eine Fristsetzung zum Abschluß der Arbeiten statt - mit dem Vermerk, dass der verbleibende Anteil von EUR 1.500 gezahlt wird, wenn die Entsorgung vollständig abgeschlossen ist. Sollte er sich weigern, hat er genau das gleiche Problem des Nachweises eines Vertragsinhalts wie Du.
Hast Du das jedoch womöglich als Zahlung unter der Hand vereinbart (ohne Umsatzsteuer), sind natürlich alle rechtlichen Handhaben verwehrt.
Das lehrt Dich, Verträge mit genauem Vertragsinhalt abzuschließen und auch wenn die "Verhandlungen" dazu per Whatsapp stattfinden, dennoch eine kommerzielle Bestätigung der wesentlichen Leistungs- und Zahlungsecksteine schriftlich abzufassen.