Erbe ausschlagen (Onkel aus Polen)Hilfe?

3 Antworten

"Mein Vater in Polen (mit dem ich 0 Kontakt hatte) hat 12 Geschwister. Alle Säufer, alle höchst verschuldet."

und trotzdem könnte er es zu einem Vermögen gebracht haben.

Schonmal dran gedacht, das man dich damals veräppelt hatte und dich überredet hatte, das Erbe auszuschließen, damit etwas davon auf die Geschwister über geht.

ich an deiner Stelle hätte mich zumindest erkundigt als etwas ohne Wissen und auf Rat anderer auszuschlagen...es wird nirgendwo soviel versucht zu lügen wenn es ums Erbe geht...da wird aus Neid gelogen das sich die Balken biegen.

Gut der Drops mit deinem Vater ist gelutscht...

fahr doch, wenn möglich mal ein paar tage dahin und mach dich kundig...oder auch wieder nicht, denn dann könntest du erfahren... das dein Vater unerwartet vermögend war, und du hast damals ausgeschlagen...

ich kann da ein lied von singen...


Schneebi 
Beitragsersteller
 09.08.2023, 17:03

Leider nicht, die sind alle arbeitslos seit Jahrzehnten und wohnten in polnischen Ghettos, zu Geld hat es niemand gebracht.

Mich interessiert nur ob ich das ausschlagen muss ohne dass ich offizielle Schreiben bekomme?

tellerchen  09.08.2023, 17:11
@Schneebi

wie das in Polen läuft weiß ich nicht.... hier in Deutschland bekommt jeder ein Schreiben welcher vom Nachlassgericht als erbe definiert wurde...und eine kopie vom letzten Testament bekommen alle als Kopie die in ihm erwähnt wurden, auch wenn sie nicht Erbe sind...aber erwähnt...ohne ein offzielles Schreiben bist du nicht der Erbe...es sei denn niemand weiß wo du heute wohnst...

Du hast das Erbe von Deinem verstorbenen Vater ausgeschlagen, was mit dem Tod/dem Erbe vom Onkel rein gar nichts zu tun hat!

Möchtest Du sicherstellen, dass Du nicht Erbe vom Onkel wirst, musst Du das Erbe ausschlagen, ja!

In Deutschland beginnt die Frist zur Erbausschlagung mit der Kenntnisnahme vom Tod des Erblassers.

In Polen???

Fakt ist aber, dass Du Kenntnis vom Tod des Onkels hast!

Ein Erbe kann man vor einem deutschen Amtsgericht nur dann ausschlagen, wenn man die Sterbeurkunde vorlegt. An deiner Geschichte stimmt irgendwie gar nichts.


Schneebi 
Beitragsersteller
 10.08.2023, 07:00

Das ist ja auch kein deutsches Amtsgericht. Sondern das Gericht in Polen, mir wurde damals eben gesagt ich muss zum Konsulat Formulare ausfüllen, das ging dann ans Gericht in Warschau. Somit habe ich das polnische Erbe (die Schulden) ausgeschlagen, jedoch weiß ich nicht ob ich das hätte einfach so machen sollen ohne Sterbeurkunde oder offiziellem Schreiben. Hab nur von Verwandten erfahren, dass er gestorben ist.