erbe?
meine Tante ist im Pflegeheim verstorben . Das Sozialamt zahlte etwas zu den Unterbringungskosten zu und sie bekam auch Blindengeld . Auf ihren Giro Konto befindet sich noch Geld . Ich bin die einzige Hinterbliebene steht mir das Geld zu oder nur das Schonvermögen
4 Antworten
Wenn du die einzige Erbin bist, steht dir alles zu. Nach dem Tod gibt es kein Schonvermögen mehr. Solltest du selber Leistungsbezieher sein, musst du das Erbe jedoch angeben. Ich rate dir, nicht alles auszugeben. Meistens flattern noch einige Zeit später Rechnungen nach dem Tod ins Haus.
Mit dem Todesfall gibt es kein Schonvermögen mehr.
An sich ja auch logisch weil das Geld dann dem Erben gehört.
Beerdigungskosten belaufen sich schnell mal auf an die 10.tsd €, ob dir davon noch etwas übrig bleiben wird, kann ich nicht sagen, aber de facto bist du Alleinerbin, sollte kein Testament vorhanden sein.
Das wird wohl für die Beerdigung drauf gehen, denn wenn es mehr währe hätte das Sozialamt nicht gezahlt.