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Das ist schon eine heftige Datensammlung! Ich als Vermieter lasse mir von den Mietinteressenten, die nach erfolgreicher Besichtigung für mich in Frage kommen, immer nur die Originalunterlagen nebst Ausweis zeigen. Ich bin selbst auch immer sehr vorsichtig, was ich irgendwie "hochladen" soll. Wenn du andere Alternativen hast, lass es besser sein. Hat sie die Wohnung denn schon besichtigt? Weiß sie, wer genau der Vermieter ist? Wenn nicht, Finger weg.
Wenn du die Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllst, dir die Stelle aber dennoch gegeben wurde, z. B. mangels anderer Bewerber oder weil du menschlich "gepasst" hast, darf die Eingruppierung anhand deiner fehlenden Qualifikation angepasst werden, bzw. die Stelle wird neu bewertet, weil du beispielsweise gewisse Aufgaben aufgrund fehlender Qualifikation nicht machen kannst. Das muss aber VORHER festgelegt werden. Es gilt auch zu unterscheiden zwischen Beamten und Angestellten. Wenn ein Angestellter auf die Stelle eines Beamten wechselt und umgekehrt, wird die Eingruppierung häufig angepasst. Das sind aber Dinge, die du VOR dem Stellenantritt erfährst, spätestens bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Dann kannst du ja immer noch ablehnen.
Du solltest den Zinsaufschub beantragen. Die genaue Zinsberechnung kannst du ebenfalls beantragen. Das man dir darüber telefonisch keine Auskunft geben kann, ist logisch.
Du formuliert das Schreiben so:
Zur Entscheidungsfindung, ob ich für mein Darlehen einen Zinsaufschub beantragen sollte, bitte ich um Neuberechnung der Zinsen für die Restlaufzeit. Sobald mir der Wert vorliegt, entscheide ich über den Antrag.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/fragen-antworten-zur-grundsteuerreform
Mit dem individuellen Informationsschreiben Ihres Finanzamts haben Sie eine Anlage mit den Daten zu Ihrem Grundstück erhalten. Die jeweiligen Daten (z.B. Gemarkung und Flurstück) sind in einer Tabelle aufgelistet. Wenn zu Ihrem Grundstück mehrere Flurstücke gehören, werden diese entsprechend getrennt voneinander aufgelistet. Die Angaben können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in Ihrer Feststellungserklärung eintragen. Die Daten zu Ihrem Grundstück mit den dazugehörigen Flurstücken können Sie in einer Erklärung angeben. Zur Prüfung der Daten nutzen Sie das Grundsteuerportal (Geodatenportal).
Wenn du die einzige Erbin bist, steht dir alles zu. Nach dem Tod gibt es kein Schonvermögen mehr. Solltest du selber Leistungsbezieher sein, musst du das Erbe jedoch angeben. Ich rate dir, nicht alles auszugeben. Meistens flattern noch einige Zeit später Rechnungen nach dem Tod ins Haus.