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Wenn du die Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllst, dir die Stelle aber dennoch gegeben wurde, z. B. mangels anderer Bewerber oder weil du menschlich "gepasst" hast, darf die Eingruppierung anhand deiner fehlenden Qualifikation angepasst werden, bzw. die Stelle wird neu bewertet, weil du beispielsweise gewisse Aufgaben aufgrund fehlender Qualifikation nicht machen kannst. Das muss aber VORHER festgelegt werden. Es gilt auch zu unterscheiden zwischen Beamten und Angestellten. Wenn ein Angestellter auf die Stelle eines Beamten wechselt und umgekehrt, wird die Eingruppierung häufig angepasst. Das sind aber Dinge, die du VOR dem Stellenantritt erfährst, spätestens bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Dann kannst du ja immer noch ablehnen.

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KFW Zinsaufschub beantragen?

Hallo Guten Tag,

Ich müsste ja leider mein Studium beenden.

Und habe jetzt zu einem anderem Studium gewechselt (Nur KF).

So damit endet auch der KFW Kredit für mich .

Ich habe den KFW Kredit für 6 Semester gehabt 24050€. Da ich ihn damals auf Rat hin nur zur Absicherung genommen habe, habe ich das Geld zum größten Teil unberührt auf dem Konto. Desweiteren habe ich das so geregelt gehabt das die Zinsen immer abgezogen wurden.

Bis auf während Corona das war aber nicht meine Entscheidung ,das haben die entschieden, ich konnte nichts dagegen machen.

So ich habe ca.23000 € von dem Geld noch übrig. Jetzt weiß ich aber nicht was passiert, Bafög wird wahrscheinlich noch 1-2 Monate dauern.Dann bekomme ich für Oktober oder November - bis ... Eine Rückzahlung Plus das seit Mai die S KV selbst bezahle davon bekomme ich auch ne Rückzahlung.

Also müsste ich auf jeden Fall über 24000€ liegen.

Ich weiß aber nicht was passiert Bafög braucht bestimmt noch was . Plus ich werde Bafög nur noch für 1-2 Jahre bekommen (aber vorraussichtlich noch 3 Jahre studieren wenn ich es nicht schaffe mein Studium auf zwei Jahre zu verkürzen.

Mir wurde gesagt das der Leistungsnachweis nur im Ergänzungsfach geprüft wird und das KF irgendwann später,ich weiß aber nicht wie das Bafögamt das meint weil ich kann im Ergänzungsfach höchstes 54 Cps kriegen. Mein Ergänzungsfach werde ich in den nächsten zwei Semestern wenn nichts schief geht beendet haben.

So jetzt wurde mir bei der KFW gesagt das die Karenzphase 23 Monate dauert .Und ich einen Zinsaufschub beantragen soll,sodass ich die Zinsen jetzt nicht monatlich bezahlen muss,sondern auch erst frühestens in 23 Monaten.

Wie viele Zinsen muss ich denn ungefähr im Monat zahlen wenn ich den Zinsaufschub nicht mache ? Sind das mehr als 100€?

Ich habe im KFW Portal leider nichts dazu gefunden und der von der Hotline könnte auch nur schätzen ,kennt sich damit vielleicht jemand aus?

Ich habe wenn ich Bafög bekomme abzüglich aller monatlicher Kosten (Miete,KV,WLAN,Essen ,Trinken,Strom , Semesterbeitrag) monatlich 100-150€ übrig für Kleidung oder was mit Freunden machen und KFW.

Jetzt habe ich aber vor ein paar Wochen erfahren das Strom sich erhöhen soll ich weiß aber noch nicht wie viel.Und von Gas habe ich noch nichts gehört . Ich denke Mal da wird aber auch bald was kommen.

Wäre es in Anbetracht dessen und das ich nicht weiß ob ich 1 oder 2 Jahre noch Bafög bekomme .Besser wirklich diesen Zinsaufschub zu machen?

Vorallendingen weil mir gesagt wurde dass man die Zinsen sich steuerlich zurück holen kann,sodass mein Betrag nicht über die 24050€ drüber geht. Und ich mir dementsprechend keine Sorgen machen bräuchte wenn ich den Zinsaufschub beantrage. Stimmt das wirklich so?

Dann wäre der Zinsaufschub ja sicherer .

Und ja ich weiß das es am besten wäre mir einen Job zu suchen. Das habe ich auch versucht (und würde es auch gerne um Berufspraxis zu bekommen)das Problem ist leider ich habe täglich Uni ,da die Veranstaltungen echt mies gelegt sind.

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Du solltest den Zinsaufschub beantragen. Die genaue Zinsberechnung kannst du ebenfalls beantragen. Das man dir darüber telefonisch keine Auskunft geben kann, ist logisch.

Du formuliert das Schreiben so:

Zur Entscheidungsfindung, ob ich für mein Darlehen einen Zinsaufschub beantragen sollte, bitte ich um Neuberechnung der Zinsen für die Restlaufzeit. Sobald mir der Wert vorliegt, entscheide ich über den Antrag.

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https://www.finanzverwaltung.nrw.de/fragen-antworten-zur-grundsteuerreform

Mit dem individuellen Informationsschreiben Ihres Finanzamts haben Sie eine Anlage mit den Daten zu Ihrem Grundstück erhalten. Die jeweiligen Daten (z.B. Gemarkung und Flurstück) sind in einer Tabelle aufgelistet. Wenn zu Ihrem Grundstück mehrere Flurstücke gehören, werden diese entsprechend getrennt voneinander aufgelistet. Die Angaben können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in Ihrer Feststellungserklärung eintragen. Die Daten zu Ihrem Grundstück mit den dazugehörigen Flurstücken können Sie in einer Erklärung angeben. Zur Prüfung der Daten nutzen Sie das Grundsteuerportal (Geodatenportal).
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