Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

2 Antworten

Du hast einen Denkfehler, der darin besteht, dass du Einnahmen und Ausgaben nicht unterscheiden kannst:

Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Nein. Die Höhe der Werbungskosten sind 12 Euro. Die sind geltendzumachen, nicht die 6. Die 6 werden lediglich angerechnet, da sie steuerfrei gezahlt wurden.

Nichts anderes kommt beim neuen Arbeitgeber heraus: Wenn die „feste Spesenpauschale“ lohnversteuert wird, ist es halt normaler Arbeitslohn, so dass die 12 Euro insgesamt zum Abzug kommen.

Zwei Wege - dasselbe Ziel.


Vuradush 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 13:58

Ah okay, das war mir bislang SO gar nicht bewusst, wie sich das mit den "festen" Spesen verhält. Gut, da kann ich dann nichts mehr dran drehen.

"Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? " - natürlich nicht. Das Finanzamt ist für Steuern zuständig.

"Greift da jetzt eine Entfernungspauschale?" - ja, die einzige, die es gibt.


Gaenseliesel  25.09.2018, 12:07

Es ist Mittagszeit- warum so bissig correct ?

" Iss ein SNICKERS, Du bist nicht Du wenn du hungrig bist " ! :0)

EnnoWarMal  25.09.2018, 12:01
natürlich nicht. Das Finanzamt ist für Steuern zuständig.

Damit ist gemeint, dass man nicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bekommt, sondern dass man sie als Werbungskosten abzieht, so dass diese Pauschale schließlich steuerfrei ist und es insoweit eine Steuererstattung gibt.

Entfernungspauschale?" - ja, die einzige, die es gibt.

Nein, genau die gibt es hier nicht. Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass es keine erste Tätigkeitsstätte gibt. Auch wenn das "nur" der Arbeitgeber mitteilt, müssen wir wohl davon ausgehen, dass es so ist.

Daher greifen die Aufwendungen nach Reisekostenregeln. Also gefahrene Kilometer anstatt EP.

Vuradush 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 13:56
@EnnoWarMal

Dient denn der Kunde meines Arbeitgebers nicht als erste Tätigkeitsstätte? Ich fahre schließlich tagtäglich nur diesen einen Kunden an, habe hier sogar ein Büro. Mein Arbeitgeber hat nun nur schriftlich mitgeteilt, dass ich bei mir im Unternehmen keinen Arbeitsplatz und somit die Hauptverwaltung nicht als erste Tätigkeitsstätte angeben kann.