Wie soll ich mit Firmenaktien bei der Steuererklärung umgehen?
Hallo, ich habe letztes Jahr von meinem Arbeitgeber ein Jubiläumsaktienpaket von 5700€ bekommen. Da diese Abwicklungen bei uns in der Firma über eine amerikanische Aktiengesellschaft laufen, werden diese bereits versteuert. Da ich gerade dabei bin die Steuererklärung für 2016 zu machen ist mir aufgefallen, dass mein Arbeitgegber den kompletten Aktienbetrag von 5700€ unter Nummer 10 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vermerkt hat, also unter ermäßigt besteuerter Arbeitslohn. Würde ich dem Finazamt dies so weitergeben, werden sie diesen Betrag komplett auf den Bruttolohn aufrechnen. Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen:
- Ist er richtig vom Arbeitgeber das komplette Aktienpaket als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn anzugeben, obwohl dieses schon einmal besteuert wurde?
- Wie soll ich dieses Jubiläumspaket bei der Steuererklärung angeben ohne das mir die komplette Summe auf mein Bruttolohn angerechnet wird? Gibt es überhaupt solch eine Möglichkeit?
Viele Dank schon mal für eure Antworten
1 Antwort
1. JA, denn es ist ja ermäßigt besteuert worden, somit steht nichts falsches in der Lohnsteuerbescheinigung.
2. Es wird auch weiterhin genauso ermäßigt besteuert, wie schon vorher beim Lohnsteuerabzug.
Damit der geldwerte Vorteil der Gewährung von Mitarbeiteraktien ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung, § 34 EStG) sind Bedingungen zu erfüllen, aber dies muss vorgelegen haben, sonst wäre es nicht so vom Arbeitgeber vorgenommen worden.
Somit bleiben Dir diese Vorteile auch bei der Einkommensteuerveranlagung erhalten.