Elektronikversicherung auf Mieter umlegen?
Hallo, in der Betriebsabrechnung taucht eine Elektronikversicherung bei der Würtembergischen auf in Höhe von 1.700€. Ist das bei einem kleinen Mietshaus (ca. 12 Parteien) nicht etwas übertrieben, was soll die überhauot absichern? Und darf diese überhaupt umgelegt werden?
Danke für euren Input.
3 Antworten
Die Elektronikversicherung (früher: Schwachstromversicherung) ist keine der unter § 2 Ziff. 16 Betriebskostenverordnung aufgeführten Sachversicherungen. Sie könnte allenfalls im MV als Sonstige Betriebskosten (§ 2 Ziff. 17) gesondert und namentlich aufgeführt sein. Dies ist bei Dir angabegemäß nicht der Fall.
Das Kammergericht Berlin hat (KG Berlin 8. Zivilsenat, Az. 8 U 167/09 v. 28.06.2010) im Rahmen eines sehr umfangreichen Urteils in anderer Sache ebenfalls die Zuordnung der Elektronikversicherung zu Ziff. 16 abgelehnt. Siehe im Urteil z. B. unter Teilziffer 92:
Elektronikversicherung vielleicht in Richtung Überspannungsschutz bei Unwettern, scheint mir aber trotzdem ein wenig überhöht. Nach meiner Meinung hätten die Mieter vorher zustimmen müssen, aber man muss auch sehen was in den Mietverträgen steht.
In der aktuellen Betriebskostenverordnung sind alle Nebenkosten aufgeführt, die der Vermieter abrechnen darf, sofern sie ( regelmäßig ) angefallen sind. Der Vermieter muss alle Kosten belegen können. Also Rechnungskopie / Versicherungspolice anfordern und um Erklärung bitten. Gleichzeitig schauen, was im Mietvertrag geregelt ist. Während meiner Tätigkeit als Vermieter / Verwalter habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Versicherung zu sehen bekommen.