Wenn die Schäden durch den Mieter verursacht wurde, und der Vermieter daher Kaution einbehalten möchte, sollte er zumindest einen Betrag nennen können, der den Reparaturkosten nahe kommt. Besser ist es, er legt einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vor. Um zum Schluß die ausgeführten Arbeiten zu Lasten des Mieters mit der Kaution zu verrechnen, benötigt er natürlich eine entsprechende Rechnung. Aber bevor der Vermieter die Arbeiten zu Lasten des Mieters ausführen lässt, sollte er dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel / zur Reparatur der Schäden setzen. Von daher ist es ratsam, sich immer schon vor der Wohnungsrückgabe zum Vertragsende mit den Vermieter in der Wohnung zu treffen und evtl. notwendige Arbeiten zu besprechen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Höhe der Kosten und landet die Angelegenheit vor Gericht, endet dies oftmals in einem Vergleich. Im schlimmsten Falle wird ein Gutachter hinzu gezogen, der jedoch auch bezahlt werden muss.
Wo ist Dein Problem? Bitte Deinen jetzigen Vermieter um eine solche Bescheinigung. Jedem Vermieter steht es doch frei, an wen er eine Wohnung vermietet. Und in Zeiten, in denen die Zeitungen voll von Berichten über Mietnomaden usw. sind, kann ich es sehr gut verstehen, wenn man als Vermieter da nicht auf die Nase fallen möchte. Du hast jedoch wirklich ein Problem, wenn der jetzige Vermieter Dir eine Bescheinigumg ausstellt und drin steht, dass die Mietzahlungen unregelmäßig / gar nicht erfolgen. Und damit zum Mieterverein o.ä. zu rennen, finde ich arg übertrieben.
Wenn man keine großen Ansprüche an seine Mietwohnung hat, kann man durchaus weniger Geld für Miete und Nebenkosten ausgeben. Aber wer wohnt schon gerne in einer Wohnung mit Kohleofen? Dadurch, dass unsere Ansprüche an eine Wohnung immer größer werden, müssen wir auch entsprechend mehr Geld in Miete und Nebenkosten investieren. Aber ob die Faustregel 1/3 oder 1/2 des Einkommens zutrifft, hängt finde ich von jedem selber ab. Außerdem muss man berücksichtigen, in welcher Lage sich die Wohnung befindet, Zustand der Wohnung, Höhe der Nebenkosten usw. Wenn ich in ein Luxus-Appartement ziehe, kann auch mein komplettes Gehalt für Miete drauf gehen... Wer an einen Umzug denkt, sollte sich vorher Gedanken darüber machen, wie viel Geld er für Miete und Nebenkosten ausgeben kann und will.
Sicher kann man bei einer Doppelhaushälfte das ein oder andere einsparen, z.B Architektenkosten ( lt. HOAI ) oder Kosten für die Haustechnik. Nur muss man sich absolut im klaren darüber sein, dass man einen direkten Nachbarn hat. Eine Freundin von mir hat nur Ärger mit ihren Doppelhaus-Nachbarn. Sie hat Kinder, er Kinderhasser. Ständig gibt es Ärger. Mittlerweile sind Gutachter eingeschaltet, weil sich der Nachbar über angeblichen Lärm beschwert. Die Bausubstanz wird geprüft. Also gut überlegen, ob ich da nicht am falschen Ende spare.
In Deinem Mietvertrag wird sicherlich stehen, dass Du als Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen und zu lüften hast. Wenn nicht geheizt wird, können Heizungs- und Wasserrohre einfrieren und platzen. Bei Tauwetter gibt es dann eine prima Überschwemmung... Die Wohnung muss ja nicht auf 25°C beheizt werden, aber ausreichend genug, um Schäden zu vermeiden. Und würde der Vermieter eine bessere Wärmedämmung anbringen, dürfte er die Miete erhöhen.
Sofern der Vermieter Mitglied bei der SCHUFA ist, kann er säumige Mieter dort melden. Der kleine Privatvermieter wird aber wohl kein SCHUFA-Mitglied sein. Bei den großen Vermietungsgesellschaften kann ich mir gut vorstellen, dass die Mitglied bei der SCHUFA sind.
Du bist nach wie vor Hauptmieter und für die Mietzahlungen verantwortlich. Der Einfachheit halber könnte der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Aber trotzdem bleibst Du für nicht gezahlte Mieten in der Verantwortung. Überweist der Untermieter die Miete an Dich und Du an den Vermieter, hast Du zumindest eine Kontrolle über die Zahlungen Deines Untermieters.
Wie gtbasket schon anmerkte: Die Wohnung ist unverletzlich / unantastbar. Jedoch hat der Vermieter sehr wohl das Recht, die vermietete Wohnung nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache zu besichtigen. Wie die Wohnung eingerichtet ist, welche Tapeten und Farben der Mieter bevorzugt, kann dem Vermieter erst mal egal sein. Hauptsache ist, dass der Mieter mit der Wohnung pfleglich umgeht und diese bei Vertragsende in einem ordentlichen und vertragsgemäßen Zustand wieder an den Vermieter übergibt. Ich selber habe als Vermieter nahezu täglich Wohnungen besichtigt. Auch ich war bezüglich der Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung mit den Mietern nicht immer einer Meinung. Jeder lebt nun mal individuell nach seinen Vorstellungen. Jedoch habe ich auch schon Mieter zum Aufräumen "verdonnert", wenn sich die Wohnung in einem katastrophalen Zustand befand. Was den Dachboden angeht, kann er sehr wohl verlangen, dass dort alle möglichen Dinge entfernt werden, wenn der Dachboden ausschließlich zum Wäschetrocknen da ist. Der Dachboden ist eben keine Rumpelkammer. Nach dem geschilderten Vorfall, der Brüllerei und der Drohungen ist das bestehende Mietverhältnis gestört. Wer jetzt wann und wie kündigt, und ob die Kündigung rechtens ist / gerechtfertigt ist, damit müsste sich dann das Amtsgericht auseinander setzen. Aber eines solltet Ihr nicht vergessen: Der Vermieter kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Wohnung kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und ein zwischen Vermieter und Mieter gestörtes Verhältnis ist meiner Meinung nach durchaus ein Kündigungsgrund.
Der Vermieter muss sich auf diese Forderung nicht einlassen. Wenn Heizöl nachbestellt werden muss, muss das eben zu den derzeit gültigen Preisen sein. Der Vermieter wird nicht solange warten können, bis der Preis evtl. sinkt. Bis dahin sitzen die Mieter womöglich ohne Heizöl im Kalten.
Eine Anmerkung zu der Antwort von wfwbinder und Deines Kommentares: Auch bei einer Zwangsversteigerung kommt es doch auf Angebot und Nachfrage an. Sind viele Bieter vorhanden, lässt das doch erst mal auf eine große Nachfrage schließen - aber zu welchem Preis würden die Bieter kaufen? Ich sehe das genauso wir wfwbinder. Viele Bieter / Interessenten lassen nicht auf den Zustand der Immobilie und deren Versteigerungs-Preis schließen.
In der aktuellen Betriebskostenverordnung sind alle Nebenkosten aufgeführt, die der Vermieter abrechnen darf, sofern sie ( regelmäßig ) angefallen sind. Der Vermieter muss alle Kosten belegen können. Also Rechnungskopie / Versicherungspolice anfordern und um Erklärung bitten. Gleichzeitig schauen, was im Mietvertrag geregelt ist. Während meiner Tätigkeit als Vermieter / Verwalter habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Versicherung zu sehen bekommen.
In vielen älteren Mietverträgen sind nur wenige Betriebskostenarten aufgeführt. Dies liegt u.a. daran, dass früher oftmals nur Pauschalen erhoben wurden, und keine Abrechnung der Nebenkosten erstellt wurde. Mittlerweile sind fast alle Vermieter dazu übergegangen, die Betriebs- und Heizkosten mit den Mietern abzurechnen. In manchen Mietvertragsvordrucken sind die für die Wohnung anfallenden Nebenkosten zu markieren, bzw. die Kosten, die nicht abgerechnet werden sollen sind durchgestrichen. Jetzt kommt es darauf an, wie der Vertragstext lautet. Wird auf die jeweilige gesetzliche Regelung bez. der Nebenkosten verwiesen, müssen diese nicht unbedingt einzeln im Vertrag genannt sein. Aber auch dies ist ein Thema, mit dem sich die Gerichte immer wieder auseinandersetzen. Dem Mieter kann u.U. konkludentes Verhalten "vorgeworfen" werden. Nämlich dann, wenn er über mehrere Jahre hinweg die abgerechneten Kostenpositionen akzeptiert hat, unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dann wird es schwierig, die Abrechnungen entsprechend dem, was im Mietvertrag ursprünglich vereinbart wurde, anzupassen. Schau nach, wie der Mietvertrag bez. der Nebenkosten formuliert ist. Der Vermieter darf natürlich nur Kosten abrechnen, die tatsächlich angefallen sind und belegt werden können.
Um die Diskussion mal rein auf die Optik zu beschränken: das Haus hat Dein Bruder "nur" angemietet, er ist nicht Eigentümer des Hauses. Der Eigentümer kann doch soviel Solaranlagen auf sein Dach setzen wie er lustig ist. Er wird schon einen Grund für sein Handeln haben. Und wenn jeder Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein Mitspracherecht bezüglich der Optik hätte, dann würden die Hauseigentümer bei einem Neuanstrich der Fassade ja nie zu Potte kommen.
Ein Mietvertrag / Mietverhältnis endet nur dann, wenn eine Kündigung erfolgt. Solltest Du irgendwann mal ein nicht zerrissenes Exemplar benötigen, frage den Vermieter noch einer Kopie. Er hat ja schließlich das "Gegenstück" zu Deinem Vertragsexemplar.
Da Du den Vermieter ja bereits informiert hast, setzt Du ihm jetzt eine Frist zur Schadensbeseitigung. Gleichzeitig informierst Du ihn darüber, dass Du ggfl. eine Mietminderung bei Nicht-Beginn der Instandsetzungsarbeiten bis zur genannten Frist durchführen wirst. Es sollte eigentlich im Interesse des Vermieters sein, diesen Schaden schnellstens zu beheben. Im übrigen wird er bestimmt eine entsprechende Versicherung haben, die Schäden an den Wasserleitungen im Haus abdeckt.
Die Taubenabwehr gehört im weitesten Sinne zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung. Diese sind eine Kostenposition gemäß, aktueller Betriebskostenvereinbarung und sind auf die Mieter umlegbar. Jetzt stellt sich hier jedoch immer wieder die Frage der Regelmäßigkeit. Findet die Taubenabwehr oder Ungezieferbekämpfung regelmäßig statt oder nur 1x in zwei Jahren? Regelmäßige Ungezieferbekämpfung kann problemlos auf die Mieter umgelegt werden. Bekämpfung, die nur unregelmäßig oder alle paar Jahre durchgeführt wird nicht. Die Art die der Vermieter hier gewählt hat, finde ich aber nicht gerade sehr sinnvoll. Man hätte hier im Vorfeld miteinander sprechen müssen. Ich würde nochmal mit dem Vermieter diesbezüglich in aller Ruhe reden. Evtl. haben auch die Nachbarn Probleme mit Tauben.
Hier müsste man wissen, wie die Nebenkosten lt. Mietvertrag berechnet und umgelegt werden. Werden alle Kosten nach qm Wohnfläche / Heizfläche umgelegt, ist es erst mal egal, wie viele Personen in der Wohnung leben oder sich aufhalten. Aber auch in diesem Fall erhöhen sich die Kosten durch den gestiegenen Verbrauch. Auch Dein Freund wird z.B. Duschen oder die Toilette benutzen und verursacht so einen höheren Verbrauch und natürlich höhere Gesamtkosten. Bedenke, dass der Vermieter bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung mit den jeweiligen Kosten i.d.R. in Vorlage tritt. Auch für Dich kann es nur von Vorteil sein, monatlich einen kleinen Mehrbetrag zu zahlen als bei Vorliegen der Jahresrechnung eine größere Summe an Nachforderung zu leisten. Dir Frage, wann Besuch aufhört und Wohnen anfängt, müsste u.U. ebenfalls geklärt werden. Man sagt, dass Besuch i.d.R. ca. 6-8 Wochen beträgt. Wie von wfwbinder angemerkt, muss man auch berücksichtigen, wie groß Deine Wohnung ist. Bei einem 1-Zimmer-Appartement kann man schnell von Überbelegung reden, wenn Dein Freund regemäßig dort verweilt.
Die Mieter haben den Vertrag unterschrieben und die Wohnung in dem Zustand angemietet, in dem sich sich jetzt befindet. Da kann man als Mieter nicht einfach eine neue Heizungsanlage o.ä. verlangen. Es sei denn, die Anlage ist nicht funktionsfähig. Aber das wäre dann eine Instandhaltungsfrage. Die Mieter haben bei solchen Anschaffungen keine Mitsprache. Dann sollen sie sich selber Wohneigentum zulegen, dann können sie nach Belieben Änderungen vornehmen.
Lt. den gesetzlichen Bestimmungen ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats im voraus zu zahlen. Egal, wann der Mieter sein Gehalt bekommt. Man kann natürlich mit dem Vermieter eine Fälligkeit der Miete zum 15. d. M. vereinbaren. Hier muss der Vermieter aber ausdrücklich zustimmen ( am besten schriftlich ). Andernfalls befindet sich der Mieter mit seiner Zahlung in Verzug. Da die Miete eine sog. Bringschuld ist, muss der Vermieter die Zahlung nicht anmahnen. Stimmt der Vermieter der Zahlung zum 15. nicht zu, muss der Mieter mit seinen Finanzen so jonglieren, dass er die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen zahlen kann.
Vorab: Wasserschaden, Mietzahlungen und Kaution sind 3 unterschiedliche Punkte. Der Verwalter möchte die Sache anscheinend aussitzen und / oder er spielt auf Zeit. Fakt ist, dass die o.g. Aufwendungen entstanden sind und Euch eine entsprechende Entschädigung zusteht - wichtig ist, dass die entstanden Kosten dokumentiert sind. Zumal der Gutachter der Versicherung ja schon entsprechende Vorschläge zur Mietminderung gemacht hat. Ich würde die offenen Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnen, da es sich wie schon oben erwähnt um unterschiedliche Punkte handelt und es sonst noch mehr Ärger geben könnte. Muss nicht, aber keiner weiss wie der Verwalter dann reagiert. Ich würde mir diesbezüglich den Rat eines Fachanwaltes für Mietrecht einholen und mich u.U. von diesem vertreten lassen. Im schlimmsten Fall müssten die entsprechenden Kostenentschädigungen eingeklagt werden.