Wenn die Schäden durch den Mieter verursacht wurde, und der Vermieter daher Kaution einbehalten möchte, sollte er zumindest einen Betrag nennen können, der den Reparaturkosten nahe kommt. Besser ist es, er legt einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vor. Um zum Schluß die ausgeführten Arbeiten zu Lasten des Mieters mit der Kaution zu verrechnen, benötigt er natürlich eine entsprechende Rechnung. Aber bevor der Vermieter die Arbeiten zu Lasten des Mieters ausführen lässt, sollte er dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel / zur Reparatur der Schäden setzen. Von daher ist es ratsam, sich immer schon vor der Wohnungsrückgabe zum Vertragsende mit den Vermieter in der Wohnung zu treffen und evtl. notwendige Arbeiten zu besprechen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Höhe der Kosten und landet die Angelegenheit vor Gericht, endet dies oftmals in einem Vergleich. Im schlimmsten Falle wird ein Gutachter hinzu gezogen, der jedoch auch bezahlt werden muss.

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Wo ist Dein Problem? Bitte Deinen jetzigen Vermieter um eine solche Bescheinigung. Jedem Vermieter steht es doch frei, an wen er eine Wohnung vermietet. Und in Zeiten, in denen die Zeitungen voll von Berichten über Mietnomaden usw. sind, kann ich es sehr gut verstehen, wenn man als Vermieter da nicht auf die Nase fallen möchte. Du hast jedoch wirklich ein Problem, wenn der jetzige Vermieter Dir eine Bescheinigumg ausstellt und drin steht, dass die Mietzahlungen unregelmäßig / gar nicht erfolgen. Und damit zum Mieterverein o.ä. zu rennen, finde ich arg übertrieben.

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Wenn man keine großen Ansprüche an seine Mietwohnung hat, kann man durchaus weniger Geld für Miete und Nebenkosten ausgeben. Aber wer wohnt schon gerne in einer Wohnung mit Kohleofen? Dadurch, dass unsere Ansprüche an eine Wohnung immer größer werden, müssen wir auch entsprechend mehr Geld in Miete und Nebenkosten investieren. Aber ob die Faustregel 1/3 oder 1/2 des Einkommens zutrifft, hängt finde ich von jedem selber ab. Außerdem muss man berücksichtigen, in welcher Lage sich die Wohnung befindet, Zustand der Wohnung, Höhe der Nebenkosten usw. Wenn ich in ein Luxus-Appartement ziehe, kann auch mein komplettes Gehalt für Miete drauf gehen... Wer an einen Umzug denkt, sollte sich vorher Gedanken darüber machen, wie viel Geld er für Miete und Nebenkosten ausgeben kann und will.

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In Deinem Mietvertrag wird sicherlich stehen, dass Du als Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen und zu lüften hast. Wenn nicht geheizt wird, können Heizungs- und Wasserrohre einfrieren und platzen. Bei Tauwetter gibt es dann eine prima Überschwemmung... Die Wohnung muss ja nicht auf 25°C beheizt werden, aber ausreichend genug, um Schäden zu vermeiden. Und würde der Vermieter eine bessere Wärmedämmung anbringen, dürfte er die Miete erhöhen.

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Sofern der Vermieter Mitglied bei der SCHUFA ist, kann er säumige Mieter dort melden. Der kleine Privatvermieter wird aber wohl kein SCHUFA-Mitglied sein. Bei den großen Vermietungsgesellschaften kann ich mir gut vorstellen, dass die Mitglied bei der SCHUFA sind.

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Du bist nach wie vor Hauptmieter und für die Mietzahlungen verantwortlich. Der Einfachheit halber könnte der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Aber trotzdem bleibst Du für nicht gezahlte Mieten in der Verantwortung. Überweist der Untermieter die Miete an Dich und Du an den Vermieter, hast Du zumindest eine Kontrolle über die Zahlungen Deines Untermieters.

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Wie gtbasket schon anmerkte: Die Wohnung ist unverletzlich / unantastbar. Jedoch hat der Vermieter sehr wohl das Recht, die vermietete Wohnung nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache zu besichtigen. Wie die Wohnung eingerichtet ist, welche Tapeten und Farben der Mieter bevorzugt, kann dem Vermieter erst mal egal sein. Hauptsache ist, dass der Mieter mit der Wohnung pfleglich umgeht und diese bei Vertragsende in einem ordentlichen und vertragsgemäßen Zustand wieder an den Vermieter übergibt. Ich selber habe als Vermieter nahezu täglich Wohnungen besichtigt. Auch ich war bezüglich der Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung mit den Mietern nicht immer einer Meinung. Jeder lebt nun mal individuell nach seinen Vorstellungen. Jedoch habe ich auch schon Mieter zum Aufräumen "verdonnert", wenn sich die Wohnung in einem katastrophalen Zustand befand. Was den Dachboden angeht, kann er sehr wohl verlangen, dass dort alle möglichen Dinge entfernt werden, wenn der Dachboden ausschließlich zum Wäschetrocknen da ist. Der Dachboden ist eben keine Rumpelkammer. Nach dem geschilderten Vorfall, der Brüllerei und der Drohungen ist das bestehende Mietverhältnis gestört. Wer jetzt wann und wie kündigt, und ob die Kündigung rechtens ist / gerechtfertigt ist, damit müsste sich dann das Amtsgericht auseinander setzen. Aber eines solltet Ihr nicht vergessen: Der Vermieter kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Wohnung kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und ein zwischen Vermieter und Mieter gestörtes Verhältnis ist meiner Meinung nach durchaus ein Kündigungsgrund.

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Der Vermieter muss sich auf diese Forderung nicht einlassen. Wenn Heizöl nachbestellt werden muss, muss das eben zu den derzeit gültigen Preisen sein. Der Vermieter wird nicht solange warten können, bis der Preis evtl. sinkt. Bis dahin sitzen die Mieter womöglich ohne Heizöl im Kalten.

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In der aktuellen Betriebskostenverordnung sind alle Nebenkosten aufgeführt, die der Vermieter abrechnen darf, sofern sie ( regelmäßig ) angefallen sind. Der Vermieter muss alle Kosten belegen können. Also Rechnungskopie / Versicherungspolice anfordern und um Erklärung bitten. Gleichzeitig schauen, was im Mietvertrag geregelt ist. Während meiner Tätigkeit als Vermieter / Verwalter habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Versicherung zu sehen bekommen.

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Um die Diskussion mal rein auf die Optik zu beschränken: das Haus hat Dein Bruder "nur" angemietet, er ist nicht Eigentümer des Hauses. Der Eigentümer kann doch soviel Solaranlagen auf sein Dach setzen wie er lustig ist. Er wird schon einen Grund für sein Handeln haben. Und wenn jeder Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein Mitspracherecht bezüglich der Optik hätte, dann würden die Hauseigentümer bei einem Neuanstrich der Fassade ja nie zu Potte kommen.

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Ein Mietvertrag / Mietverhältnis endet nur dann, wenn eine Kündigung erfolgt. Solltest Du irgendwann mal ein nicht zerrissenes Exemplar benötigen, frage den Vermieter noch einer Kopie. Er hat ja schließlich das "Gegenstück" zu Deinem Vertragsexemplar.

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Da Du den Vermieter ja bereits informiert hast, setzt Du ihm jetzt eine Frist zur Schadensbeseitigung. Gleichzeitig informierst Du ihn darüber, dass Du ggfl. eine Mietminderung bei Nicht-Beginn der Instandsetzungsarbeiten bis zur genannten Frist durchführen wirst. Es sollte eigentlich im Interesse des Vermieters sein, diesen Schaden schnellstens zu beheben. Im übrigen wird er bestimmt eine entsprechende Versicherung haben, die Schäden an den Wasserleitungen im Haus abdeckt.

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Die Taubenabwehr gehört im weitesten Sinne zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung. Diese sind eine Kostenposition gemäß, aktueller Betriebskostenvereinbarung und sind auf die Mieter umlegbar. Jetzt stellt sich hier jedoch immer wieder die Frage der Regelmäßigkeit. Findet die Taubenabwehr oder Ungezieferbekämpfung regelmäßig statt oder nur 1x in zwei Jahren? Regelmäßige Ungezieferbekämpfung kann problemlos auf die Mieter umgelegt werden. Bekämpfung, die nur unregelmäßig oder alle paar Jahre durchgeführt wird nicht. Die Art die der Vermieter hier gewählt hat, finde ich aber nicht gerade sehr sinnvoll. Man hätte hier im Vorfeld miteinander sprechen müssen. Ich würde nochmal mit dem Vermieter diesbezüglich in aller Ruhe reden. Evtl. haben auch die Nachbarn Probleme mit Tauben.

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Die Mieter haben den Vertrag unterschrieben und die Wohnung in dem Zustand angemietet, in dem sich sich jetzt befindet. Da kann man als Mieter nicht einfach eine neue Heizungsanlage o.ä. verlangen. Es sei denn, die Anlage ist nicht funktionsfähig. Aber das wäre dann eine Instandhaltungsfrage. Die Mieter haben bei solchen Anschaffungen keine Mitsprache. Dann sollen sie sich selber Wohneigentum zulegen, dann können sie nach Belieben Änderungen vornehmen.

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Vorab: Wasserschaden, Mietzahlungen und Kaution sind 3 unterschiedliche Punkte. Der Verwalter möchte die Sache anscheinend aussitzen und / oder er spielt auf Zeit. Fakt ist, dass die o.g. Aufwendungen entstanden sind und Euch eine entsprechende Entschädigung zusteht - wichtig ist, dass die entstanden Kosten dokumentiert sind. Zumal der Gutachter der Versicherung ja schon entsprechende Vorschläge zur Mietminderung gemacht hat. Ich würde die offenen Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnen, da es sich wie schon oben erwähnt um unterschiedliche Punkte handelt und es sonst noch mehr Ärger geben könnte. Muss nicht, aber keiner weiss wie der Verwalter dann reagiert. Ich würde mir diesbezüglich den Rat eines Fachanwaltes für Mietrecht einholen und mich u.U. von diesem vertreten lassen. Im schlimmsten Fall müssten die entsprechenden Kostenentschädigungen eingeklagt werden.

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Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist die Treppenhausreinigung als Pflicht des Mieters festgehalten, so muss der Mieter die Treppenhausreinigung durchführen. Ob er will oder nicht. Führt er die Reinigung nicht durch, kann das zur Abmahnung führen. Außerdem hat jeder Mieter die Pflicht, mit der Mietsache und den Nebenräumen / Treppenhaus pfleglich umzugehen. Dazu gehört auch die Reinigung. Diese Pflicht bei Nichterfüllung auf die Mieter zu übertragen ist nicht so einfach. Es müssten hier alle Mieter zustimmen ( am besten schriftlich ). Schließlich soll ich dann für eine Pflicht, die mir als Mieter übertragen wurde, zahlen. Weigert sich nur ein Mieter, wird der Vermieter mit seinem Vorhaben nicht durchkommen. Mir als Mieter bleibt es natürlich freigestellt, einen Dritten mit der Erfüllung meiner Pflichten zu beauftragen.

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Die Untätigkeit des Maklers sollte auf jeden Fall vorher dokumentiert werden. Auch ich würde erst abmahnen und dann evtl. kündigen. Vorher aber den Maklervertrag nochmals genau studieren. Ein Vertrag über zwei Jahre ist natürlich recht lange. Da kann man nicht unbedingt erwarten, dass sich nach wenigen Wochen schon ein Käufer gefunden hat.

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