Das ein hat ja mit den anderen nichts zu tun. Du wolltest lediglich Laminat verlegen und hast dafür die Genehmigung Deines Vermieters bekommen. Über die Kosten hättet ihr Euch vorher einigen müssen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für das von Dir verlegte Laminat bei Auszug zu zahlen. Als Alternative bleibt, das Laminat zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Fussbodens wieder herzustellen. Da frage ich Dich aber, was günstiger ist und mit weniger Aufwand und Stress verbunden ist?
Während der Planung und Bauphase steht Dir ein Bauleiter / Architekt zur Seite, der die Arbeiten überwachen soll. Ich habe auch schon mal von einer Beratungsstelle für Bauherren gehört. Weiss aber leider nicht, wo die ihren Sitz haben. Mal googeln.
Ich schaue immer bei check24.de nach. Dort müssen alle notwendigen Daten eingegeben werden und man bekommt sofort alle möglichen Versicherungen aufgelistet. Ist vielleicht für Dich ein Anhaltspunkt. Aber nicht die Vertragsbedingungen vergessen zu studieren. Ich selber hatte schon den Fall, dass meine jetzige Versicherung - die seinerzeit als günstigste ausgewiesen wurde - im Ergebnis nicht erschien. Daraufhin habe ich meine Versicherung angerufen. Dort hat man mir gesagt, dass nicht alle Versicherungen aufgeführt werden. Trotzdem ist und bleibt meine jetzige Versicherung die günstigste. Daher auch evtl. mal bei Versicherungen anrufen, die im Ergebnis nicht aufgeführt werden.
Einfach mal in der aktuellen Betriebskostenverordnung nachschauen. Dort sind alle Kosten aufgelistet, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf, sofern diese auch angefallen sind. Wichtig ist, dass der Vermieter alle Kosten, die er umlegen möchte, auch per Beleg nachweisen kann und muss.
Das sind alles Dinge, die bei Vertragsabschluss zu klären sind. Jetzt steht Aussage gegen Aussage und keiner kann sich mehr genau daran erinnern. Und warum hast Du dich nicht im Jahr 2003 weiter darum gekümmert?
Ohne den genauen Wortlaut des Mietvertrages zu kennen, ist diese Frage finde ich nicht so einfach und pauschal zu beantworten. Faskt ist aber, dass ein Vertrag - egal welcher Art - nicht gegen bestehendes Recht / Gesetz verstossen darf.
Wohnung und Stellplatz gehören in diesem Fall zusammen. Der Vermieter kann nur beides kündigen, aber nicht den Stellplatz alleine. Anders ist es, wenn es einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz gibt und einen für die Wohnung. Dann sind es 2 von einander unabhängige Mietverhältnisse.
Von einer Mietminderung würde ich die Finger lassen. Schließlich kann die Temperatur ja geregelt werden. Wie dies geschieht, war aber mit Sicherheit bei Einzug bekannt. Auch liegt kein Grund vor, die Heizkostenabrechnung anzufechten oder einen Teil der Vorauszahlungen / evtl. Nachzahlungen einzubehalten. Damit schießt man nur ein Eigentor. Lieber den Vermieter mal auf eine evtl. Modernisierung der Heizungsanlage ansprechen. Aber Vorsicht - auch da können Mehrkosten für die Mieter entstehen.
Ich gehe eher davon aus, dass alte und für Mieter / Eigentümer uninteressante Objekte abgerissen werden. Der Rückbau wird meiner Meinung nach deutlich zunehmen. Die Preise müssen nicht zwangsläufig fallen.
Wenn die Schäden durch den Mieter verursacht wurde, und der Vermieter daher Kaution einbehalten möchte, sollte er zumindest einen Betrag nennen können, der den Reparaturkosten nahe kommt. Besser ist es, er legt einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma vor. Um zum Schluß die ausgeführten Arbeiten zu Lasten des Mieters mit der Kaution zu verrechnen, benötigt er natürlich eine entsprechende Rechnung. Aber bevor der Vermieter die Arbeiten zu Lasten des Mieters ausführen lässt, sollte er dem Mieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel / zur Reparatur der Schäden setzen. Von daher ist es ratsam, sich immer schon vor der Wohnungsrückgabe zum Vertragsende mit den Vermieter in der Wohnung zu treffen und evtl. notwendige Arbeiten zu besprechen. Streiten sich Mieter und Vermieter über die Höhe der Kosten und landet die Angelegenheit vor Gericht, endet dies oftmals in einem Vergleich. Im schlimmsten Falle wird ein Gutachter hinzu gezogen, der jedoch auch bezahlt werden muss.
Zum 1.1. eines jeden Jahres und dann noch 1x im laufenden Jahr. Mehrmals ist nur in Ausnahmen möglich, z.B. wenn einer der Ehepartner arbeitslos wird. So wurde es mir mal beim Bürgeramt erklärt.
Wer sich an den Mietvertrag und die gesetzlichen Regelungen hält, wird seine Kaution mit Sicherheit zurück bekommen. Wichtig ist, dass die Wohnung in einem einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter übergeben wird. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit, wenn der Mieter die Wohnung nicht ordentlich verlässt und Reparaturen notwendig wären, die der Mieter zu verantworten hat. Damit der Vermieter dann nicht auf den Kosten sitzen bleibt, gibt es die Kaution. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die hinterlegte Kaution nicht immer ausreicht, um alle vom Mieter verursachten Schäden oder nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen zu bezahlen. Dann behält der Vermieter die Kaution und der Mieter muss noch zusätzlich bezahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution zu einem für Sparbücher üblichen Zinssatz anzulegen ( meistens in Form eines zu seinen Gunsten verpfändeten Sparbuches ). Außerdem muss er die Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen. Die Zinsen erhöhen die hinterlegte Kaution.
Wenn die Garage zur Wohnung gehört, kann der Vermieter nicht einfach Eigenbedarf anmelden und die Garage kündigen. Dann müsste er schon beides, Wohnung und Garage, kündigen. Etwas anderes wäre es, wenn für die Garage ein eigener Mietvertrag geschlossen wäre. Dann könnte er wegen Eigenbedarf, oder was auch immer, kündigen.
Eine leere Wohnung lässt sich immer besser und zu einem höheren Preis verkaufen. Mieter sind da nur lästig und hinderlich ;-) Eine leere Wohnung bringt dem Verkäufer einfach mehr Kohle.
Eine Mietminderung ist durchaus möglich. Jedoch sollte in diesem Fall unbedingt ein Lärmprotokoll geführt werden. Auch sollte vermerkt werden, wann und wer von wem belästigt wurde. Vorab sollte man aber nochmals das Gespräch suchen, auch mit dem Vermieter.
Erlaubt sind die von Dir beschriebenen Wärmemengenzähler soweit ich weiß noch immer. Vom Vermieter kann man natürlich den Einbau moderner Erfassungsgeräte verlangen, er muss aber nicht darauf eingehen. Und nicht vergessen - auch neue Geräte kosten Miete oder Leasinggebühren und machen eine "Einsparung" dann schon wieder hinfällig.
Immer schriftlich und im Original. Per email vorab ist möglich, aber nicht gültig.
Ich finde diese Forderung der Mieterin absolut überzogen. Im Mietvertrag wird die Wohnungsbesichtigung hoffentlich geregelt sein. Andernfalls könnte man der Mieterin vorwerfen, den Verkauf des Hauses zu behindern und auch auf Schadenersatz klagen... Aber wo kommen wir denn hin, wenn jeder so denkt und handelt? Querulanten gibt es immer. Versucht, Besichtigungstermine zu bündeln und der Mieterin so wenig wie möglich Unannehmlichkeiten zu bereiten. Manchmal hilft auch ein kleines Dankeschön - Blumen, Pralines o.ä.
Es kommt darauf an, was diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart ist. Grundsätzlich ist das Schneeräumen usw. eine Pflicht des Hauseigentümers / Vermieters. Der Vermieter kann diese Pflicht aber auf die Mieter übertragen.
Ich würde die Kosten auch erst monatlich ermitteln und dann auf die Personen verteilen. Jedoch würde ich persönlich den Verteilerschlüssel qm Wohn- / Heizfläche wählen und Wasseruhren und Heizkostenverteiler einbauen. Was ist, wenn in den Ferien die Enkelkinder für längere Zeit zu Besuch sind? Was ist, wenn bei einem Mieter regelmäßig der Freund / die Freundin zu Besuch ist und dort übernachtet? Was ist, wenn ein Mieter 3 Wochen lamg im Urlaub ist? Was ist, wenn ein Bewohner für längere Zeit krankheitsbedingt nicht in der Wohnung ist? Um die Nebenkosten nach Personen gerecht zu verteilen, müssten eigentlich all diese Punkte berücksichtigt werden. Außerdem finde ich es recht mühsam, die Anzahl der Bewohner immer wieder zu kontrollieren und entsprechend zu vermerken. Sind alle Bewohner bei mir als Vermieter gemeldet / registriert?