Eintragen der Abfindung bei Auswanderung ?
Hallo,
ich habe in 2017 eine Abfindung erhalten und bin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgewandert. Muss ich nun die gesamte Abfindung steuerlich vermerken oder verfahre ich hier auch nach der 1/5 Regel. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?
danke
1 Antwort
Abfindungen die ins Ausland gezahlt werden unterliegen hier nicht der Steuer. Ebenfalls werden keine Sozialbeiträge, Kranken, Renten, Pflegeversicherung abgezogen.
Aber nur wenn ins Ausland gezahlt wurde, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das wurde hier bei VW häufig praktiziert mit türkischen Mitbürgern, die dann mal für ein 1 Jahr in der Türkei gelebt haben.