Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.

Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).

Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.

Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.

Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?

Also am Beispiel:

Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.

dann noch 500.000,- auf Bankkonten.

OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.

Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.

Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).

Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.

Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.

Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..

...zum Beitrag

*Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen*

Alleine mit diesem Satz, finde ich die jetzige gesetzliche Regelung extrem viel besser und gerechter.

Die eigenen Kinder und Partner sollten immer extrem bevorzugt werden.

Dann kann man lieber bei den Erwachsen-Adoptionen einen Riegel vorschieben. Die müssen nun wirklich nicht bevorzugt behandelt werden.

...zur Antwort

Das kommt auch darauf an, wo du arbeitest. In meiner ländlichen Wohngegend erhalten im Norden von Deutschland, erhält dies Berufsgruppe gerade mal knapp über den Mindestlohn

...zur Antwort
Steuererleichterungen/bessere Abschreibungen

Früher gab es mal §7 b oder später § 82 a als Eigenheimförderung . Falls so etwas wieder eingeführt werden würde, würden sicherlich mehr Menschen sich wieder ein Einfamilienhaus wieder bauen.

...zur Antwort

Hatte es geklappt oder war dieser Kroate wirklich ein Betrüger, wie hier alle vermuten?

Ich glaube nicht, dass es ein echter Käufer ist.

...zur Antwort

Ja, auf jeden Fall anzeigen.

Mit der IBAN wird der Täter gefunden.

Ob du das Geld wieder bekommst, ist fraglich, wenn er kein Geld hat

...zur Antwort

Aus welchem Grund willst du das tun?

Ich sehe den Sinn nicht dahinter.

Du kannst du ein Testament machen, in dem du sie als Alleinerbin einsetzt. Das würde doch reichen, um deine Frau abzusichern.

...zur Antwort

Auf die Schadensersatzansprüche wegen Bergbauschäden kann man verzichten. Manche Hauseigentümer geben eine solche Verzichtserklärung ab, da sie von der RAG für diesen Verzicht Geld erhalten. Dieser Verzicht wird in der Regel in das Grundbuch eingetragen und er geht auf den Käufer einer Immobilie über.

Der Hauseigentümer hat mal Geld dafür erhalten, dass es darauf verzichtet, bei Schäden am Haus Schadenersatz zu verlangen. Darauf wird die RAG niemals verzichten.

...zur Antwort

Wenn man eine normale 3-jährige Ausbildung macht, bekommt man in der Regel automatisch den Realschulabschluss. Meine Nachbarin hatte nur den Hauptschulabschluss, hat dann eine 3-jährige Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau gemacht und hatte damit automatisch dann auch den Realschulabschluss in Schleswig-Holstein.

Was versprichst du dir vom Realschulabschluss, was du meinst, mit dem Hauptschulabschluss nicht erreichen zu können?

...zur Antwort

Hast du einmal bei dir die Hauptsicherung ausgestellt, sodass bei dir wirklich gar nichts laufen kann und dann noch mal genau hingehört?

Ist das Brummen 24 Stunden oder nur zu bestimmten Zeiten?

Wo ist die Heizung bei dir im Haus?

Einfache Kühlschränke können auch ganz schön laut brummen, wenn sie in der Nachbarwohnung an der Wand stehen.

...zur Antwort

Warum rufst du dort nicht einfach an und sagst was Sache ist und fragst, wo für Möglichkeiten es für dich gibt?

...zur Antwort

Dass einige Fahrschüler im Unterricht weinen, finde ich normal. Immerhin stehen Fahrschüler unter extrem Stress während der Fahrstunde.

Anzügliche Bemerkungen?- Was genau? Zu empfindlich sollte man als Frau schon nicht sein.

Alkohol? Da würde ich der Polizei aber mal einen Tipp gehen?

Rede doch mit dem Chef der Fahrschule, dass deine Tochter sich bei dem Fahrlehrer nicht wohlführt und sie deshalb gerne wechseln möchte.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.