Einsatzwechseltätigkeit

1 Antwort

Was hast Du nun abgezogen, die koten für die tägliche Fahrt, oder für die Pensionsübernachtung?

  • Bei über 3 Moinaten ist es mit einer Dienstreise und den entsprechenden Vorschriften "Essig"

  • Es ist also zwischen den einzelnen Montagen zu unterscheiden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

ernie 
Beitragsersteller
 15.10.2010, 07:14

Ich habe die Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungskosten angesetzt abzgl. steuerfr. AG-Erstattung. Das FA hat die Fahrtkosten von 0,30 €-Pauschale auf 0,15 € Pauschale gekürzt (wg. unzutreffender Besteuerung). Das von mir genannte BFH-Urteil besagt, dass einem die Pauschbeträge zustehen. Damit wollte ich argumentieren. Jedoch denke ich, dass das Urteil sich auf VMA bezieht. Also muss ich sicherlich anders argumentieren, dass ich die 0,30 €-Pauschale angerechnet bekomme. VG

wfwbinder  15.10.2010, 07:51
@ernie

jetzt begriefe ich langsam, Dir hat man den Weg von der Pension zur Arbeit nur mit der Entfernungspauschale (30 Ct. pro entfernungskilometer) anesetzt, denn 15 ct. pro Kilometer kenne ich nicht. Für Einsätze von mehr als 3 Monaten halte ich das für richtig, weil man bei über 3 Monaten nciht mehr von einer Geschäfttsreise ausgeht, sondern von doppelter Haushaltsführung.

ernie 
Beitragsersteller
 15.10.2010, 10:48
@wfwbinder

nein. ich habe folgende fahrtkosten angesetzt: fahrten wohnort zum ort der baustelle und fahrten baustelle zur pension. für sämtliche fahrten sind 0,30 € anzusetzen. das finanzamt hat aber nicht 0,30 € berücksichtigt, sondern gesagt, dass dieser ansatz zu einer unzutreffenden besteuerung führt und die pauschale einfach gekürzt auf 0,15 €. natürlich gibt es 0,15 € als pauschale steuerrechtlich nicht. die 3 monatsbeschränkung bezieht sich nur auf den verpflegungsmehraufwand und dies habe ich auch eingehalten.