Ex-Freund verdient nur 1500 € netto und zahlt Auto ab, er will Kindes-Unterhalt zahlen, geht das?
Mein Ex-Freund (von dem ich mich grade im 3. Monat Schwangerschaft trennte), verdient nur 1500 Euro netto und er zahlt noch mit 200 Euro im Monat sein Auto ab (braucht er dringend für die Arbeit). Er will -wenn das Baby da ist- schon Kindes-Unterhalt zahlen. Aber geht das überhaupt? Er muß ja auch noch leben. Und ich will kein Sozialfall werden, aber Elterngeld allein und Kindergeld wird nicht reichen, ich habe auch nur 1300 Euro auf die Hand. Kinderkrippe gibts bei uns nur in der Stadt, da müßt ich 15 km fahren und wieder zurück. Und ich wollte so gern 2 Jahre beim Kind bleiben, ist das ein Schlamassel. Habt Ihr noch einen Rat, wie ich nach der Geburt finanziell über die Runden kommen kann? Ich möchte mich jetzt schlau machen, wenn das Baby da ist, kann ich mir da keinen Kopf mehr machen. Danke vielmals.
3 Antworten
Deine Sorge um den Ex-Freund ehrt Dich.
Er st auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Dein Ex-Freund nicht zahlungsfähig ist müssen evtl. seine Eltern für ihn einspringen. Siehe dazu http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrecht_unterhalt_1601_1615.htm
Im übrigen solltest Du die Angelegenheit mit dem Jugendamt besprechen. Es gibt die Möglichkeit dass dieses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Deinen Ex-Freund bis zur Verbesserung seiner Finanzlage und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung tritt.
Hallo,
ich möchte auch nach dieser langen Zeit auf die Pflichten der sog. gesteigerten Erwerbsobliegenheiten hinweisen. Beide Elternteile haben gegenüber ihrem minderjährigen, unverheirateten Kind alles Erdenkliche zu tun, um für den Unterhalt aufzukommen. Es ist nicht das Problem des Kindes, wenn die Eltern es versäumen, ausreichendes Einkommen zu erzielen.
Nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wären hier bei einem Nettoeinkommen von 1.500,--€ an Kindesunterhalt zu zahlen 317,--€, wobei natürlich an sich beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.
Es gibt staatliche Hilfen wie etwa den Unterhaltsvorschuß. Die helfen Deinem Ex aber nicht wirklich weiter, denn Unterhaltsansprüche gehen dann auf den Träger dieser Sozialleistung über und der treibt die beim Verpflichteten ein.