Einkünfte während ElternzeitiIanspruchnahme?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Wenn man während der Elternzeit arbeitet, wird angerechnet. Nicht einfach, sondern teilweise und nach der Neuregelung seit 01.01.2015 anteilig: http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

2. Er sollte 2 Monate machen, dass bringt die optimalen Vorteile.

3. Wenn seine Dozententätigkeit als gewerblich und nicht freiberuflich besteuert wird, sollte er den Steuerberater wechseln.


ingrid1036 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 22:01

zu Punkt 3. - Warum freiberuflich? Wir wollten auch Umsatzsteuerbefreiung, aber das Unternehmen(BAHN AG) wofür er als Dozent tätig ist sagt, dass die Rechnungslegung mit UST erfolgen muss. ich hätte versucht als Freiberufler von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. gibt es sonst noch Unterschiede?

wfwbinder  17.03.2015, 08:30
@ingrid1036

Freiberuflich gem. § 18 EStG unterscheidet sich von gewerbliche § 15 UStG dadurch, dass keine Gewerbesteuer fällig wird, wenn der Gewinn über 24.500,- geht.

Bei einem Kunden wie der Bahn wäre umsatzsteuerfrei doch von Nachteil. Die Umsatzsteuer können die als Vorsteuer abziehen, also kann man die Auf das Honorar aufschlagen. Aber dafür hat man den Vorsteuerabzug. Neuer Laptop für 595,- Euro, verbilligt sich auf 500,- weil die Vorsteuer abgezogen werden kann. Auch in den übrigen Kosten (Mobiltelefon, Druckerpapier, Internet usw.) ist Vorsteuer enthalten.