Führt eine Honorar Tätigkeit zu Elterngeld Kürzung?
Hallo :)
Ich bin bis kommenden April in Elternzeit und erhalte ElterngeldPlus. Zusätzlich arbeite ich in Teilzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Mein Einkommen aus dieser Teilzeit Tätigkeit liegt ziemlich exakt an der Grenze, ab der mein ElterngeldPlus gekürzt wird. Dh wenn ich bei der Teilzeit Tätigkeit weiter aufstocken würde, würde mir das ElterngeldPlus entsprechend gekürzt, so dass ich real quasi nicht mehr Geld erhalte.
Jetzt habe ich die Möglichkeit, an einer Ausbildungsschule auf Honorarbasis als Lehrkraft zu arbeiten, mit geringem Umfang. Ich würde die Steuerfreibetragsgrenze für Honorar Tätigkeiten von meines Wissens 9000€ pro Jahr niemals erreichen, dh das Honorar müsste nicht versteuert werden.
Ich habe gelesen, dass "steuerfreies Einkommen" nicht zur Berechnung des Elterngeldes heran gezogen wird. Bedeutet dass, dass ich als Honorare beliebig viel hinzu verdienen kann, ohne dass mein Elterngeld gekürzt wird? Vorausgesetzt natürlich, dass ich unter den 9000€ bleibe, denn darüber muss es ja versteuert werden...
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten :)
2 Antworten
Dein Honorartätigkeit ist nicht an sich steuerfrei. Deine Einkünfte liegen evtl. unter dem Grundfreibetrag, deshalb unterbleibt ggf. eine Besteuerung. Allerdings hast du da noch vergessen, dass das Teilzeiteinkommen dazu zählt und dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und dadurch auch unter dem Grundfreibetrag liegende Einkünfte durch den höheren Steuersatz zu einer Steuer führen können.
Jegliches grundsätzlich steuerpflichtige Erwerbseinkommen wird berücksichtigt beim Elterngeld.
Selbstverständlich ist auch zusätzliches Einkommen über ( letztentlich ja auch steuerpflichtige ) Honorarrechnungen der Elterngeldstelle zu melden.