Meisterschule während der Elternzeit?

1 Antwort

Habe die Antwort mitlerweile gefunden!

Elterngeld für Studenten und Auszubildende

Generell gilt: Für den Bezug von Elterngeld darf die berufliche Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten. Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen die Wochenarbeitszeit überschritten werden darf. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung stehen. In diesen Fällen darf die Tätigkeit auch 30 Wochenarbeitsstunden überschreiten, ohne, dass der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Dazu gehören insbesondere die Berufsausbildung, das Studium, aber auch Weiterbildungen, die für den weiteren beruflichen Werdegang wichtig sind, sowie innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen.

https://www.kindergeld.info/elterngeld-anspruch/

Woher ich das weiß:Recherche

Gaenseliesel  16.01.2019, 20:54

;-)))))

supi ! .....man muss und kann nicht alles wissen, man sollte sich nur zu helfen wissen !