Einkommensteuererklärung Neben(klein)gewerbe Österreich?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Einkommensteuererklärung für 2021 abgeben.

Du hast das Gesetz falsch gelesen, bzw. falsch interpretiert.

§ 42 EStG Österreich:

(1) Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn

  1. er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird oder
  2. das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war oder ermittelt worden ist oder
  3. wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000 Euro betragen hat, oder

Schon gem. Absatz 1 Nr. 1 bist Du nach dem Schreiben verpflichtet, aber gem. Nr. 3 wird § 41 wirksam und damit bist Du drin. Außerdem, wie soll das Finanzamt ohne Gewinnermittlung wissen, dass Du keinen. Gewinn hattest, die beschäftigen Finanzbeamte und keine Hellseher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung