Einkommensteuererklärung Neben(klein)gewerbe Österreich?
Hallo,
ich arbeite Vollzeit bei einem Unternehmen und habe nebenbei ein Kleingewerbe.
Mit diesem Kleingewerbe habe ich im Jahr 2021 keinen Gewinn gemacht. (lt. § 42 Abs 1 Z 3 EStG ist erst dann eine abzugeben wenn das Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt)
Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Bescheid bekommen mit folgender Aufforderung:
"Sie haben offenbar übersehen, folgende Abgabenerklärung fristgerecht einzureichen: Einkommensteuerkärung 2021"
Was genau habe ich jetzt zu tun?
1 Antwort
Eine Einkommensteuererklärung für 2021 abgeben.
Du hast das Gesetz falsch gelesen, bzw. falsch interpretiert.
§ 42 EStG Österreich:
(1) Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn
- er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird oder
- das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war oder ermittelt worden ist oder
- wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000 Euro betragen hat, oder
Schon gem. Absatz 1 Nr. 1 bist Du nach dem Schreiben verpflichtet, aber gem. Nr. 3 wird § 41 wirksam und damit bist Du drin. Außerdem, wie soll das Finanzamt ohne Gewinnermittlung wissen, dass Du keinen. Gewinn hattest, die beschäftigen Finanzbeamte und keine Hellseher.