Mündlicher Kaufvertrag gebrochen - Anzeige möglich?
Hallo zusammen,
ich habe telefonisch mit einer Person vereinbart, dessen Auto zu kaufen. Deswegen habe ich sofort bei der Versicherung angerufen und mich um den Orgakram gekümmert. Zwei Tage später wurde mir per SMS mitgeteilt, dass das Auto anderweitig verkauft wurde, weil mehr Geld geboten wurde. Ich musste folglich die Orga-Schritte wieder rückgängig machen. Eine Person, ein Wort gilt heute offenbar nicht mehr. Weil mir aber Zeitausfall aus meinem Gewerbe entstand, stellte ich den Zeitausfall in Rechnung und habe nun fristgerecht dreimal gemahnt - natürlich ohne Rückmeldung. Nun will ich den nächsten Schritt gehen und Anzeige erstatten. Ist das überhaupt möglich? Ist das sinnvoll? was sollte ich tun, damit meine Mahnung beglichen wird?
Vielen Dank für Ihre und Eure Hilfe, ich bin auf die Antworten gespannt.
Viele Grüße.
Andreas
3 Antworten
Ich habe Beweise und zwar Aussagen, derjenigen, denen ich das mitgeteilt habe, so dass ich dafür Beweise habe und die Person, bei der sich die Versicherung abgeschlossen habe - was ich ohne eine Zusage wohl kaum machen würde. Außerdem hatte ich Kontakt per SMS, aus dem auch hervorgeht, dass es einen Vertrag - zumindest münldich - gab. Zu sagen man sei "selbst schuld" mag richtig sein, jedoch gab es m. E. mal ein wenig mehr Wahrheit und Klarheit "ein Mann ein Wort", aber das scheint heute weniger der Fall zu sein und "belästigen" werde ich gar keinen, aus diesem Grund habe ich hier rein geschrieben. Trotzdem danke für die Antwort.
Eine Anzeige dürfte eher schwierig werden. Hier geht es ja eher um zivilrechtliche Ansprüche und nicht um eine Straftat. Du kannst natürlich versuchen für deine Ansprüche einen vollstreckbaren Titel zu bekommen und sie dann durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen.
Bei einem mündlich geschlossenen Vertrag wird es aber vermutlich schwierig zu beweisen dass wirklich ein Vertragsschluss vorlag.
Offen gesagt: Wer solche Verträge mündlich schließt, ist selber schuld. Du kannst nichts beweisen, also gibt es im Zweifel auch keinen Vertrag. Insofern hast du zivilrechtlich nicht in der Hand. Und eine Straftat liegt sowieso nicht vor., also belästige Polizei und Staatsanwaltschaft nicht damit.