Einkommensanrechnung

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Angerechnet wird nicht direkt das Nettoeinkommen, sondern ein sog. pauschaliertes Nettoeinkommen, das sind 60% deines Bruttoeinkommesn. Dieser Hinzuverdienst wird auch nicht voll, sondern nur zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt auch einen Freibetrag. Ja, die Witwenrente wird dann neu berechnet. Einkommensänderungen werden vom nächsten 1.7. berücksichtigt. Wenn das Einkommen aber um 10 oder mehr Prozent sinkt, wird die Einkommensänderung sofort berücksichtigt (Rechtsgrundlagen § 18a ff SGB IV i. V. § 97 SGB VI)