Einkommensanrechnung
Wenn man zur Zeit der Verwitwung noch im Berufsleben steht, wird das eigene Netto-Einkommen angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Meine Frage ist, wenn ich dann selbst in den "Ruhestand" trete und/oder den Arbeitsplatz verliere und sich somit mein Netto-Einkommen verändert, wird dann die Witwenrente neu berechnet? Oder ist die Berechnung zum Zeitpunkt der Verwitwung für immer geltend?
1 Antwort
Angerechnet wird nicht direkt das Nettoeinkommen, sondern ein sog. pauschaliertes Nettoeinkommen, das sind 60% deines Bruttoeinkommesn. Dieser Hinzuverdienst wird auch nicht voll, sondern nur zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt auch einen Freibetrag. Ja, die Witwenrente wird dann neu berechnet. Einkommensänderungen werden vom nächsten 1.7. berücksichtigt. Wenn das Einkommen aber um 10 oder mehr Prozent sinkt, wird die Einkommensänderung sofort berücksichtigt (Rechtsgrundlagen § 18a ff SGB IV i. V. § 97 SGB VI)