Anrechnung von Einkommen auf Witwerrente
Diese Frage hat den gleichen Grund wie die Krankenversicherungsfrage.
Der Mann bekommt wie schon geschrieben, eine Witwerrente wegen des Todes der Ehefrau. Seit ca. 5 Jahren.
Nun wurde er (genauer der Arbeitgeber) gefragt, wie hoch das Arbeitsentgelt wäre. Erst dadurch wurde er aufmerksam, dass sein Zusatzeinkommen Anrechnungspflichtig wäre.
In GB war er selbständig tätig. ca. 1.000,- Euro umgerechnet im Monat. Da nicht in Deutschland gemeldet, vor allem nicht als AN, kam so ein Fragebogen wohl nie.
Nun stellt er sich die FrageN:
was wird angerechnet?
hat er sich in den letzten Jahren strafbar gemacht, weil ncihts gemeldet?
Wieviel wird er ca. für die letzten Jahre erstatten müssen?
1 Antwort
Hallo wfwbinder, der Mann bekommt eine Witwerrente aus der deutschen Rentenversicherung, nehme ich an. Es gibt hier einen Einkommensfreibetrag, der bei ca. 720 Euro im Monat liegt, das ist aufs (fiktive) Netto gerechnet. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden (habe die Tabellen grade nicht greifbar) 30 - 40 % für Kosten, Steuern usw. abgezogen. Er hätte der Rentenversicherung das Einkommen melden sollen, das steht 1. im Witwerrentenbescheid und auch beim Rentenantrag wurde das Einkommen abgefragt. Ich würde ihm raten, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und das Einkommen der letzten Jahre zu melden. Der Betrag, der über den 720 Euro liegt, wird zu 40 % angerechnet und um den Betrag wird dann die Witwenrente gekürzt, nehmen wir an fiktives Netto wäre bei ihm 800 Euro, dann läge er rund 80 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % = 32 Euro, dann müßte er 32 Euro x X-Monate zurückzahlen. Ich hoffe, daß die Rückzahlung nicht zu üppig ist, aber er wird nicht darum herumkommen. Wenn er von der Rentenversicherung keinen Fragebogen bekommen hat und bei Antragstellung der Witwerrente kein Einkommen verschwiegen hat, gehe ich von KEINER Strafbarkeit aus.