Erbanspruch trotz Überschreibung?
Habe ich einen erbanspruch auf mein Elternhaus auch wenn es vor Jahren meiner Schwester überschrieben würde?
2 Antworten
Wenn zwischen dem Überschreiben und dem Erbfall 10 Jahre vergangen sind, bleibt diese Immobilie bei der Erbmasse unberücksichtigt.
Da Du aber "würde" schreibst ist in der Vergangenheit nichts überschrieben worden und damit fällt das Elternhaus in die Erbmasse.
Wenn Ihre Eltern das Eigentum an der Immobilie Ihrer Schwester übertragen haben, gehört es nicht mehr zum Nachlass ihrer Eltern.
Erfolgte die Übertragung durch Schenkung (fehlende oder zu geringe Gegenleistung) kommen beim Erbfall möglicherweise Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht. Das hängt u.a. davon ab,
- was Sie tatsächlich erben,
- wie lange die Schenkung her ist und
- welche konkreten Regelungen im Schenkungsvertrag getroffen wurden.