Grundschuldeintrag trotz Nießbrauch möglich?
Ich erhielt das Elternhaus vor einigen Jahren überschrieben -meine Eltern haben lebenslanges Nießbrauchsrecht. Nun müssen umfassende Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Können meine Eltern nochmal einen Kredit aufnehmen und das Haus belasten?
1 Antwort
Smoothie: Du bist rechtmäßiger Grundstückseigentümer und Kreditnehmer (Schuldner). Für deine Eltern besteht ein Nießbrauch. Ihnen steht damit bis zum Lebensende das Recht auf Besitz und die Früchte, wie Zinsen, Miete, Pacht, zu. - Du benötigst einen Kredit zur Belegung der Renovierungskosten. Die Bank macht die Kreditgewährung von der Eintragung einer Grundschuld an sicherer (meist erster) Rangstelle im Grundbuch abhängig. Der erste Rang ist jedoch mit dem Nießbrauchsrecht belegt.
Lösungsmöglichkeiten:
Deine Eltern, die Nießbraucher, treten mit ihrem Recht im Range nach der Bank-Grundschuld zurück. Die Rangrücktrittserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung (nicht Beurkundung) und Eintragung im Grundbuch.
Die Eltern weigern sich, ihre sichere Rangstelle im Grundbuch aufzugeben. Dann liegt es an der Bank, den Nießbrauch wertmäßig (als Vorrangrecht) zu erfassen und zu entscheiden, ob ihre Grundschuld (ausnahmsweise) im Range nach dem Nießbrauch platziert werden darf.
Bewertungsfaktoren sind: Miete, Pacht, Bewirtschaftungskosten, Alter und damit statistische Lebenserwartung der Nießbrauchberechtigten, Liegenschaftszins. Die Beeinträchtigung des Nießbrauchrechts wiegt umso schwerer, je jünger die Berechtigten sind, d. h. je länger die Wartezeit bis zum Ablauf des Nießbrauchs ist.
Der Realkreditspezialist der Bank und der Notar klären auf.